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also noch in Händen der einzelnen Mönche, die sie für den Privatgebrauch
geschrieben hatten. Daraus geht aber hervor, dass man des Tri-
themius Mahnung, man solle von der Kunst des Bücherschreibens nicht
lassen (i), für die Erweiterung und Vermehrung der eigentlichen Bibliotheksbestände
nicht mehr befolgte, wenn sie auch für die Herstellung
liturgischer Bücher noch lange in Uebung blieb. (Vergl. S 6).
» Sodann erscheinen die Fratres Buchbinder eben in jener Zeit in
regster Tätigkeit, schadhafte Einbände zu erneuern und die neuen Handschriften
mit schönen und dauerhaften Einbänden zu versehen. Die
meisten Einbände der Sammlung gehören dieser Zeit an» (2). Aus diesem
Grunde waren über die Herkunft der Hss. kaum Zweifel möglich. So
kommt es, dass mit Hilfe des Kataloges nur für drei Hss. und zwar für
T 258, T 1897 und S 66 die bisher unbekannte bezw. zweifelhafte Provenienz
endgültig festgestellt werden konnte. Es ist T 258=0 18j h,
das zweite Bändchen aus der Predigtsammlung, von der oben S. 47 die
Rede war, T 1897= I 68 die Schrift des Abtes Adolf über Mohammed
und die Sarazenen, die unvollständige Alexandreis und das Werk Ber-
nos von Reichenau über die Musik ; endlich S 66= L 16 die drei Schriften
Senecas : de naturalibus quaestionibus, de declamationibus, de dementia
ad Neronem (3).
Die Untersuchung des Kataloges brachte also folgendes Ergebnis :
Um das Jahr 1530 umfasste die eigentliche Klosterbibliothek der
Abtei St. Matthias 1677 Werke, von denen 639 Handschriften waren.
Von diesen konnten vorläufig 222 als erhalten nachgewiesen werden.
Lamprecht hat behauptet, dass die Archive und Bibliotheken nur weniger
geistlicher Institute an Mosel und Mittelrhein die Stürme der französischen
Revolution besser überstanden haben als die Schätze von
St. Matthias » (4). Jedoch ist der Verlust immerhin erheblich bedeutender
, als man bisher angenommen hat : nur ein Drittel des Bestandes
von 1530 ist auf uns gekommen, wie nachfolgende Liste beweist. Die
erste Spalte enthält die in den einzelnen Gruppen aufgestellten Werke,
die zweite die Handschriften im besonderen, die dritte die erhaltenen Hss.
1) De laude scriptorum manualium, das er 1492 auf Bitten des Abtes Gerlach
von Deutz schrieb, in dein er auch die Bemerkung macht, dass sich der Drucker um
Rechtschreibung & Schmuck des Buches keine Sorge mache. Vergl. Busaeus : Joa.
Trithemii opera pia et spiritualia p. 741.
2) M a r x a. a. O. S. 3.
3) Zwar vermute ich noch bei einigen juristichen Handschriften Mattheiser
Provenienz ; jedoch lässt sich aus den äusseren Merkmalen allein die Uebereinstim-
mung mit den Eintragungen des Katalogs nicht mit Sicherheit feststellen.
4) Deutsches Wirtschaftsleben im MA. Leipzig 1885. II, 716.
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