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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 71
(PDF, 43 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0071
Schon die Denkschrift des Mannheimer Ko.mmerzienrats Ludwig
Newhouse (1778 bis 1854) von 1833, „Vorschlag zur Herstellung
einer Eisenbahn im Großherzogtum Baden von Mannheim bis Basel
und an den Bodensee" hatte sich, ihrer Gründlichkeit entsprechend,
auch mit der Richtung der kommenden Eisenbahn Mannheim-Basel
beschäftigt, obwohl Hauptaufgabe der Schrift der Nachweis des
Nutzens und der Notwendigkeit einer Eisenbahn war und Einzelheiten
nur stellenweise erörtert wurden. Aber in einer kurzen Betrachtung
über den „Zug" der Linie Mannheim-Basel kommt er auf
Seite 105 zu folgenden Schlußfolgerungen:

„Von Oos, in gleich gerader südwestlicher Richtung, an Schwarzach,
Scherzingen, Neufreistett, Bischofsheim und Bodersweier vorbei,
müßte die Eisenbahn sich Stadt und Dorf Kehl möglichst nähern,
um die Reisenden von Straßburg und die Güter des Rhonekanals
aufzunehmen, und dann etwa zwischen Neumühl und Kork die
Kinzig überschreitend eine ganz gerade südliche Richtung auf Ding-
lingen bei Lahr annehmen, mit sehr geringer östlicher Hinneigung,
wodurch sie sich Offenburg nähern, und etwa zwischen Waltersweier
und Schutterwald die Verzweigung dahin und an den Bodensee
aufnehmen..."

Danach wollte also Newhouse die künftige badische Hauptbahn
über Kehl gebaut wissen, notfalls sogar auf Kosten von Offenburg
, dem er lediglich eine „sehr geringe östliche Hinneigung"
konzedierte. Bei dem damaligen Stand der oberrheinischen Verkehrswege
läßt sich seine Meinung einigermaßen begreifen. Immerhin
möchte er seinen Vorschlag keineswegs als endgültig betrachten
, zumal seine Schrift sich, wie erwähnt, nur auf die prinzipielle
Frage, ob Eisenbahn oder nicht, beschränken wollte. In dieser Hinsicht
ist sie von nachhaltigem Einfluß geblieben; hinsichtlich der
Wahl des „Zuges" kam ihr keine Bedeutung zu.

Die Entscheidung brachte der außerordentliche Landtag von 1838,
der sogen. „Eisenbahnlandtag", dem neben der Newhouse'
sehen Schrift zahlreiche andere Eingaben zum Bau einer Eisenbahn
vorlagen. Der für seine Verhandlungen maßgebliche Kommissionsbericht
des Abg. Staatsrates Karl Hoffmann (1796 bis 1865) „über
den Artikel 1 des Gesetzentwurfes wegen Erbauung einer Eisenbahn
von Mannheim bis zur Schweizer Grenze bei Basel" (Beilage 1
zum Protokoll der fünften Sitzung der Zweiten Kammer vom 5. März
1838) befaßt sich zwar vorwiegend mit der Hauptfrage, ob Staatsoder
Privatbahnbau, enthält aber (Seite 60 ff) auch eine ausführliche

TL


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