Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 75
(PDF, 43 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0075
wie dort zu überwinden. Sie waren am Hochgestade des Rheines
anders geartet als in der Landschaft am Gebirgsrande, in beiden
Fällen aber nach dem damaligen Stande der Technik nur mit Mühe
zu meistern.

„Nach meiner Kenntnis des Terrains", so führte Staatsrat Karl
Friedrich Nebenius (1784 bis 1857), der eigentliche Schöpfer der
badischen Staatsbahn, in der Sitzung der Zweiten Kammer vom
9. März 1838 aus, „werden die Schwierigkeiten in der Nähe des
Rheines viel größer sein als am Gebirg, weil hier viel mehr Aufschüttungen
gemacht werden müssen, welche große Kosten verursachen
. Ein anderer Umstand ist, daß es in der Nähe des Rheines
an Steinen fehlt, so daß sie vier bis fünf Stunden weit und noch auf
größere Entfernungen herbeigeführt werden müssen. Auch dieser
Umstand wird den Bau ungleich kostbarer machen, wenn man das
Gebirge verläßt" (Verhandlungen a. a. O. Seite 266).

Im übrigen wurde von der Führung über Kehl in der Debatte
nur wenig gesprochen. Lediglich der Abg. Adolf Sander (1801
bis 1845), Hofgerichtsadvokat in Rastatt, kritisierte die Beiseitelassung
Kehls. „Der Grund, der die Kommission bestimmt hat, Offenburg
in die Bahnlinie aufzunehmen, und über die Frage, ob es
nicht rücksichtlich des Erträgnisses der Bahn zweckdienlicher sein
werde, die Bahn über Kehl zu führen, scheint mir darin zu liegen,
daß man befürchtet, es möchten alsdann viele Reisende von Kehl
aus von der badischen Bahn abspringen, nach Straßburg gehen
und auf der dortseitigen Bahn ihre Reise in die oberen Gegenden
weiter fortsetzen" (Verhandlungen a. a. O. Seite 297). Ihm erwiderte
der Berichterstatter Abg. Hoffmann u. a.: „Der Hauptgrund gegen
die Führung der Hauptbahn über Kehl liegt darin, daß der Verkehr
des Unterlandes mit der Schweiz einen großen Umweg machen
müßte von wenigstens zwei Stunden, was wohl in Anschlag zu
bringen ist" (Verhandlungen a. a. O. Seite 306). Der für Kehl entscheidende
Absatz 2 des ersten Artikels des Eisenbahngesetzes lautete
in seiner endgültigen Fassung vom 10. März 1838 alsdann wie
folgt:

„Kehl wird durch eine Seitenbahn mit der Hauptbahn verbunden."

In ihrer Sitzung vom 22. März 1838 behandelte auch die Erste
Kammer diesen ersten Artikel, über Kehl wurde hier noch weniger
gesprochen als in der Zweiten Kammer. Nur der Großhofmeister
Freiherr von Berckheim erwähnte Kehl als einziger und sprach

75


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0075