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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 118
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vogt durch einen Vorfall gereizt. Die Diener der im Lande weilenden
erzherzoglich-österreichischen Kommissäre kamen eines Tages
im Galopp auf den Schlagbaum des Schwabenhauser Tores zugeritten
. Zwei Bürger, die unter dem Tore auf Wache standen, empfanden
dies als Herausforderung und schalten die fürstlichen Diener
„Schmalhanse". Und als diese ihre Degen entblößten, erhielten sie
von den beiden Bürgern „mit der kurzen Wehr Streiche". Der gekränkte
Landvogt ließ dem Stadtschultheißen eröffnen, daß er den
Offenburgern den Lachsfang am oberen Teich auf keinen Fall gestatten
werde. Diese kümmerten sich jedoch nicht um das Verbot.
Da wurden sie eines Tages überrascht. Der Landvogt sprengte mit
zehn bewaffneten Reitern auf sie zu, griff zur Pistole und befahl
ihnen in barschem Tone, den Platz zu räumen. Einen Fischer namens
Götz schlug er mit der Spießrute und drohte ihm, er werde ihn zu
Boden reiten; selbst wenn der Schultheiß neben ihm stehe, wolle
er ihn totschießen; diejenigen, die ihnen an diesem Ort zu fischen
erlaubt hätten (mit diesen meinte er die Offenburger Ratsherren),
seien „Hundsfotten". Was war zu tun? Zwei Stettmeister machten
sich auf den Weg nach Freiburg zum österreichischen Rat Dr. Haug.
Dieser sollte den Landvogt „zu besserer Nachbarschaft anhalten".
Letzterer sah nun doch ein, daß er zu weit gegangen war. Am 11. Dezember
bequemte er sich zu einem Vergleich. Den Offenburgern
wurde erlaubt, „wie von alters her" vom Vogtswasser bei Ortenberg
bis zum Holderstöcklein unterhalb Griesheim zu fischen und
Salmen zu stechen, also auch am oberen Teich. Nur der Fischerzunft
wurde zur Verhütung von „allerhand Inkonvenientien" und zur
„Pflanzung guter Nachbarschaft" das Fischen auf dem Teichsteg verboten
. Dieser Streit hatte zwölf Jahre später ein Nachspiel. Der Landvogt
gestattete nur denjenigen aus Offenburg das Lachsstechen auf
dem Steg, die bei ihm die besondere Erlaubnis einholten, und auch
diesen nur „umb das Halb". Offenburger Bürger, die sich nicht an
seine Verordnung hielten, zitierte er zur Bestrafung vor das Ortenberger
Gericht. Als der Rat ihm den Vertrag von 1651 vorlegte, auf
den er sich berufen hatte, tat er verwundert, daß „nichts anderes"
in denselben aufgenommen worden sei.

Um dieselbe Zeit erhob sich ein Streit wegen der Bede. Diese
landesherrliche Steuer entrichteten die Untertanen der Landvogtei
von ihrem Grund- und Hausbesitz. Nun forderte der Landvogt diese
Abgabe auch von den Offenburger Bürgern, die im Ortenberger
Bann begütert waren. Am 9. Juni 1656 kam der Ortenberger Ge-

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