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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
29. Heft.1949
Seite: 146
(PDF, 43 MB)
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noch 15 Jahre. Erst im März 1236 kam ein Vergleich zustande. Der Bischof gab
mit Zustimmung des Domkapitels dem Kaiser und seinen männlichen Erben u. a.
auch „die bischöflichen Rechte in Offenburg" zu Lehen mit Ausnahme des dem
Domkapitel gehörigen Kirchenpatronats und der von der Pfarrptründe fallenden
Abgaben.

In den Bezug des Zehnten teilten sich der Bischof als Patron, die Abtei Gengenbach
als Grundherr und der Pfarrer. Dem Abt gehörte der halbe Weinzehnte; in
dessen andere Hälfte und in den Kornzehnten teilten sich der Bischof und der
Pfarrer zu gleichen Teilen. Diese Zehnteinnahmen waren die Entschädigung für
die Baulasten. Chor und Turm der Kirche wurden vom Patronatsherrn unterhalten,
während für das Langhaus die Gemeinde aufkam. Die Sorge für das Pfarrhaus und
die dazugehörenden Gebäude oblag dem Kirchherrn.

Wie der Einfluß der Stadt Straßburg ein durchgehender Zug in der Geschichte
der Stadt Offenburg ist, so hat auch die Zugehörigkeit zum Straßburger Bistum
auf die Entwicklung der Pfarrei mächtig eingewirkt. Das zeigt sich schon in der
Wahl der Kirchenpatrone. Während das Patrozinium des hl. Kreuzes in die Zeit
der Kreuzzüge weist, in der das Fest Kreuz-Erhöhung neue Bedeutung erhielt, sind
die Nebenpatrone Aper und Gangolph, zu denen sich dann die Stadtpatronin
St. Ursula gesellte, aus dem Elsaß übernommen worden. Sie sind auch die
Diözesan-Nebenpatrone. (Siehe Bild Seite 143.)

Femer äußert sich Straßburgs Einwirkung in der Tatsache, daß der Bischof
in früheren Zeiten die Offenburger Pfarrei wiederholt Mitgliedern des Straßburger
Stiftsklerus übertrug. So z. B. war Pfarrektor Konrad von Wolfach,
der 1242 die Pfarrei Offenburg leitete, 1235 Archidiaconus Argentinensis. Und
Waldram von Veldenz, „Canonicus Ecclesiae Cathetralis Argentinensis"
wird 1316 als Pfarrer in Offenburg erwähnt. Später begegnet er uns als „Archidiaconus
Ecclesiae Argentinensis" und besteigt 1329 den Speyeier Bischofsstuhl.

Inr Kapitel nahm die Pfarrei stets eine führende Stellung ein. Eine große Zahl
der Offenburger Kirchherren bekleidete zugleich das Amt des Erzpriesters oder
Dekans. In der Steuerrolle der Diözese Straßburg aus dem Jahre 1464, in der
die Beiträge aufgeführt sind, welche die einzelnen Pfarrpfründen an die Kasse
des Bischofs zu entrichten hatten, steht die Pfarrei Offenburg entsprechend dem
Umfang des Kirchspiels an der Spitze.

Die wertvollste Quelle, die uns über das kirchliche und religiöse Leben in der
Reichsstadt Offenburg Aufschluß gibt, ist der Bericht des Kirchherrn Lazarus
Rapp. Allerdings stammt dieses Dokument erst aus dem Jahre 1616. Aber der
Verfasser nannte seinen Bericht einen „einfältig wahrhaften", d. h. einen sachlichobjektiven
, und versicherte, daß derselbe sich auf alle damals vorhandenen amtlichen
Dokumenten stütze.

Die Pfarrei im 13. Jahrhundert

Der Inhaber des Pfarramts und der Pfründe heißt in den Urkunden „R e c t o r
ecclesiae", in den deutschen „Pfarrektor" und später auch „Kirchherr
". Da der Pfarrektor bei dem großen Umfang des Kirchspiels die Seelsorge
nicht allein bewältigen konnte, waren ihm schon 1226 zwei Helfer beigegeben,
ein Plebanus und ein Vikarius, die er aus eigenen Mitteln unterhalten mußte.
Der Plebanus, für den wir später auch den Namen „Leutpriester" finden, was

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