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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 34
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Sakramente zu spenden oder „in Häusern und Winkeln" zu predigen
. Jeder soll „sich des waren gebrauchs der hl. sacramente setti-
gen und genügen lassen". Eine Geldstrafe von 5 Pfund Pfennig war
demjenigen sicher, der seine Frau, Kinder und Dienstboten nicht zur
Befolgung dieser Vorschriften anhielt. Wer aber trotzdem sich nicht
an diese Ordnung hält, sondern „freventlicher, muetwilliger" Weise
die Sakramente außerhalb der Stadt empfängt, soll auch im Tode
diese Gemeinschaft entbehren. Das Begräbnis auf dem Offenburger
Friedhof soll ihm versagt werden. Der letzte Paragraph ist eine eindringliche
Ermahnung zu einem tugendhaften Leben; denn die Laster
Fluchen und Schwören, Unkeuschheit, Unmäßigkeit im Essen und
Trinken, Spiel und Wucher seien die Ursache von Gottes Zorn, der
„Krieg, Pestilenz, Feuers- und Wassernot" und besonders die schon
eingetretene Teuerung über die Stadt herabgerufen habe. Diese
Kirchenordnung mußten die Zunftmeister an jeden Fronfasten den
Zünften vorlesen.

So betätigte sich die städtische Obrigkeit im Dienste der Gegenreformation
. Um so verwunderlicher ist es, daß derselbe Landvogt
Zorn von Bulach, der die Offenburger wegen ihrer katholischen
Haltung lobt, im Juli 1559 der österreichischen Regierung in Innsbruck
über „etliche widerwertige Personen, so im Offenburger Rat
und der Lutherischen Lehr und Sekte angehörig sein sollen" berichtet
. Diese Männer sind keine geringeren als der Schultheiß Simon
Thüringer und die drei Stettmeister Hans Rulmann Thedinger,
Bernhard Treyer und Veitin Rüedinger. Der Landvogt sagt über sie
aus, sie hätten in „fremden lutherischen Kirchen" das Abendmahl
in beiderlei Gestalt empfangen, hätten sich dort trauen lassen und
wollten auch dort beerdigt werden. Und sie seien im Rat „dermaßen
so gewaltig, daß sie alles, was sie ordnen, setzen oder fürnehmen,
hindurch pringen". Es sei zur Genüge erwiesen, daß durch diese
vier Männer „viele widerwertige Sachen nicht allein in der Kirche
und im Gottesdienst, sondern auch in bürgerlicher Beziehung angerichtet
" würde. Dann heißt es jedoch in dem Bericht weiter : „Daß
ich ihnen aber böse Handlungen nachweisen könnte, ist mir nicht
möglich; denn sie gehen mit ihrer Sache listig um". Man müsse vorsichtig
und bedächtig gegen sie vorgehen, damit sie „mit glimpf
hintergangen und abgewiesen werden..." Leider unterrichten die
Quellen nicht über den Ausgang der Sache. Es ist möglich, daß die
Neubesetzung der Schultheißenstelle im Jahre 1566 mit ihr in ursächlichem
Zusammenhang steht.

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