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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 57
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Müller durften ihre Waffen behalten. — Auf Grund einer Verfügung
des Bezirksamts vom 10. November 1848 wurden die Privatwaffen
den Eigentümern zurückgegeben. —

In den Akten der Gemeinde befindet sich unter 110 Nummern ein
genaues Verzeichnis der in der Zeit vom 2. bis 9. Oktober abgelieferten
Waffen. In diesem Verzeichnis tauchen auch einige schon
bekannte Namen auf, so der Peter Weiss (Nagler-Peter) mit einem
Bürgerinf.-Säbel, Joh. Kirn (Murer-Hans) mit einem alten Gewehr,
Heinrich Winterer (Demosthenes) mit einem Bürgerinf.-Gewehr,
Eduard Kirn ebenso. Unterm 9. Oktober erscheint eine Aktenfeststellung
des Bürgermeisters Gschrey, daß noch einige Bürger oder
Einwohner Waffen besitzen sollen, die sie nicht abgeliefert haben,
so Lammwirt Henninger ein Gewehr, Karl Stölcker (Hermelinwirt)
ein Doppelgewehr, Peter Weiss 2 Gewehre, Josef Kirn ein Gewehr
(Zusatz : „ist flüchtig"). Dieser Jos. Kirn war ein Vetter des Seraphin
K. und ein Bruder des Eduard K., er war wegen Teilnahme an der
Sabotage in Orschweier flüchtig. Eduard K. war übrigens noch 1853
in Amerika ansässig. —

Gleich nach dem Attentat auf die Eisenbahn hatte Oberamtmann
Häfelin in einer Gemeindeversammlung vom Samstag 23. September
1848 die —■ nicht sehr zahlreich erschienenen — Bürger vor Teilnahme
an der aufrührerischen Bewegung und Gewaltakten gewarnt.
Am Montag 25. September fand abermals eine Bürgerversammlung
statt, in der der Bürgermeister den Erschienenen die jüngst ergangenen
Gesetze, Erlasse, Verfügungen, Aufrufe usw. bekanntgab.
Der Aufruf des Reichsverwesers Johann vom 20. September
im Anschluß an die Ereignisse des 18. September, eine Bekanntmachung
der Regierung des Oberrheinkreises vom 22. September,
ferner eine Bekanntmachung des kommandierenden Generals
Hoffmann und des Ministerialkommissärs Reizenstein vom 23. September
1848 betr. Verhängung des Belagerungs- oder Kriegszustandes
über die Amtsbezirke Lörrach und Müllheim befinden sich
in Originaldruckstücken bei den Akten. Als der Bürgermeister die
Sprache darauf brachte, daß die Eisenbahnstrecke, soweit sie die
Gemarkung Ettenheim berühre, von den Bürgern bewacht werden
müsse, erhob sich Widerspruch. Es heißt dann wörtlich :

„Gegen diese Anordnung haben sich mehrere Stimmen erhoben,
indem einige der Bürger der Meinung sind, daß, weil diese Bahn für
die hiesige Gemeinde keinen Nutzen habe, sondern nur einen

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