Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 78
(PDF, 45 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0078
herren wurde später endgültig abgelöst im Zuge der Ablösung des
Zehnten selbst.)

Auf welchen primären Rechtsgrund die Baupflicht der Stadt Rastatt
zurückgeht, ist aus den z. Zt. erreichbaren archivalischen Akten nicht
ersichtlich. Auf jeden Fall ist die Baupflicht sehr alt. Sie wird schon
erwähnt in einem Visitationsbericht vom Jahre 1701, wo es heißt :
„Navim ecclesiae reparant decimatores, turrim communitas." (Die
Urkunde vom 16. August 1756 befindet sich in Urschrift bei den Archivalien
des Generallandesarchivs in Karlsruhe.) Sie beweist die Tatsache
, „daß unter guarantie und Direktion derer Hfürstl. Hochansehnlichen
Herren Commissarien von Bürgermeister und Rath auch
samtlicher Bürgerschaft zu Rastadt, der Kirchenchor und Bau völlig
übernommen und im vollkommenen dawerhaft und meistermäßigen
Standt hergestellet und verfertiget werden solle".

Noch bei Lebzeiten der Markgräfin schob ein steter geheimer
Widerstand die Entscheidung immer wieder hinaus; mit ihrem Sohn
Ludwig Georg kam ein frischerer Wind in die Amtsstuben. Unwirsch
fragte der junge Regent eines Tages die Baukommission, in der seine
Hofräte saßen : Wo und an wem liegt die Schuld dieses Krebsganges
? Forsch verlangte er genaue Untersuchungen über die Höhe
und Berechtigung der Forderungen, die die Stadtverwaltung schon
am 12. November 1730 der Hofkanzlei eingereicht hatte, um damit
wenigstens einen Teil der Baukosten zu decken.

Diese Forderungen betrafen einen von der Markgräfin versprochenen
Beitrag von 1000 Gulden, ferner 929 fl für die zu herrschaftlichen
Gebäuden abgetretenen städtischen Allmendplätze, 1000 fl
für den als herrschaftliches Holzmagazin hergerichteten Schwalben-
rain (richtiger: Schwalmenrain), weitere 1000 fl für die von der
Kirchhofmauer entnommenen und zum Schloßbau verwendeten
Steine.

Die Stadt greift zur Selbsthilfe

Inzwischen hatte der energische Bürgermeister Nagel, um den
steckengebliebenen Karren vorwärts zu reißen, auf eigene Faust von
auswärtigen Baumeistern Pläne und Kostenüberschläge einverlangt,
so z. B. von dem Mannheimer Bauingenieur Baumgratz, dessen
fünf „Risse" jedoch nicht ungeteilten Beifall fanden, von dem berühmten
Peter Thumb, dem begabtesten Sohn einer Vorarlberger
Baumeisterfamilie, dem Erbauer der Kirchen von St. Peter
und St. Trudpert im Schwarzwald, sowie der entzückenden Wall-

78


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0078