http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0115
Hodi- und Seitenaltäre
Die Regierung an das Obervogteiamt Haslach.
Donaueschingen, 22. August 7776. Entwurf.
(Die Regierung gestattet die Herstellung eines neuen Hochaltars) unter Euerer
Anordnung und Aufsicht, jedoch mit der Auflage, daß der diesfällige Köstenbelauf
den dazu bestimmten fundum per 467 Gulden 30 Kreuzer nicht überschreiten
möge. (s. Abb. S. 113.)
Die Arbeiten mögen kaum besprochen, die Aufträge vom Obervogteiamt noch
nicht endgültig vergeben gewesen sein, da kam bereits eine Beschwerde ein :
Franz Joseph Weiß, Holmaler, an den Fürsten Joseph Wenzel.
Donaueschingen, 22. November J776. Original.
Sobald ich es vernähme, daß das große Blatt zum Steinachischen Hochaltar müsse
neu gemalt werden, habe ich mich bei der Haslachischen Beamtung um die Arbeit
gemeldet und endlich auf Verlangen den Uberschlag eingeschicket, daß ich nämlich
bei einem 16 Schuh hohen und 8 Schuh breiten Altarblatte wohl 100 Reichstaler
verdiene. Daß die Forderung nicht übertrieben seie, läßt sich zum Beispiele daraus
abnehmen, weil das große Altarblatt in der hiesigen Hof- und Pfarrkirche, ungeachtet
es um 2 Schuh kleiner ist, doch 700 Gulden gekostet hat. Ich wollte dieses
noch nicht zum Augenmerke nehmen und nur einen solchen Ansatz machen, daß ich,
ohne was dabei einzubüßen, mich nicht hätte scheuen dürfen, meinen Namen auf
das Blatt zu schreiben. Alle Künstler müssen es bezeugen, daß dieser Uberschlag
noch sehr handwerksmäßig aussehe und daß um einen ringeren Preis nichts könne
gelieferet werden, was nur obenhin einem Künstlerpinsel gleichen sollte.
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