Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 135
(PDF, 45 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0135
zwischen Gemeinde und Regierung beweist, mit welcher Geduld man
damals einem pflichtvergessenen und völlig ungeeigneten Beamten
abwartete, bis man endlich zu dessen Absetzung sich entschließen
konnte. Nach dem Bericht des Amtmanns an die Regierung vom
8. September 1746 sind dem Spießförster „wegen seiner oft bezeigenden
Lüderlichkeit bereits verschiedentlichermahlen derbe Korrekturen
und Anweisung zu besserem Fleiß in Begehung der unteren
Waldungen und gemeinschaftlichen Jagden geschehen, befinde
aber nach dem Bericht des Oberförsters, daß solcher gleichwohl nicht
in den angewiesenen gehörigen Schranken bleibet, so hielte untertänigst
ohnmaßgeblich davor, demselben nach dem Vorschlag des
fürstlichen Oberamts zu Lahr mit Beilegung von 3 Seidel Weißwachses
zur Bestallung gnaedigst zu willfahren, sollte aber sich
allsdann in Besorgung seiner Funktion nicht bessern, so wäre wohl
nichtsübrig, als eine Änderung mit selbigem zu machen. Übrigens
aber halte ich allerdings für nötig, daß ein Spießförster zu Hugs-
weier wegen Beobachtung der unteren Waldungen beibehalten
werde." Der Spießförster bessert sich nicht und wird dann „cassieret,
weil er in seiner lüderlichen conduite continuierte." Mit den folgenden
Spießförstern, zunächst wieder einem Nassauer, dann einigen
Einheimischen fährt die Gemeinde besser. Auch die Regierung ist
mit ihnen zufrieden, weniger die Spießförster mit der Regierung
wegen der kärglichen Besoldung. Immer und immer wieder richten
sie Gesuche um materielle Besserstellung. Immer und immer wieder
versichern sie in ihren Unterschriften unter den Gesuchen „daß sie
ersterben in schuldigstem Respekt und tiefster Ehrfurcht als untertänigste
Knechte", es nützt alles nichts : Die Supplic wird abgeschlagen
.

Die schlimmen Erfahrungen, die die Regierung mit dem oben
erwähnten Spießförster gemacht hat, zwingen diese, den nachfolgenden
Beamten, „folgende punctationes zu entwerfen und sie darob
zu verpflichten :"

1. Daß der Spießförster sich vor allen Dingen in seinem neu anzutretenden
Amt fleißig und treu bezeuge, nach seinem besten Wissen und Gewissen den
herrschaftlichen Nutzen befördere, Schaden und Nachteil aber wehren und abwenden
helfe, allen seinen Vorgesetzten aber die schuldige Ehrerbietung erweise
und sich jederzeit eines nüchternen und ehrbaren Lebenswandels befleißige.

2. hat er sich bei allen Vorfallheiten an die Hochfürstl. Nassau-Saarbrückische
Forstordnung zu halten und daher selbige sich wohl bekannt zu machen.

3. soll er gleich seinem antecessori (Vorgänger) die oberen und unteren herrschaftlichen
Waldungen in guter Aufsicht haben, solche beständig begehen, nach derselben
Grenzen und Marksteinen fleißig sich erkundigen und beständig Achtung
geben, daß von denen Angrenzenden oder Mitmärkern kein Eingriff noch Schaden

135


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1950/0135