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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 140
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lieh angestellt. Das zeigt uns ein Schreiben des Oberamts zur
Supplich der Schulmeister Sütterlin wittib um ferneren Genuß ihres
Gnadengehalts : Schulmeister Sütterlin, ein sehr verdienter Schullehrer
, starb im März 1797 und hinterließ 5 kleine Kinder. Die
Landesherrschaft ließ der Witwe die Schulwohnung und ganze
Schulbesoldung bis Michaelis 1797. Von da an verwilligte sie ihr
ein Gnadengehalt auf 3 Jahre von 15 Gulden, 5 Viertel Halbweizen
aus der Heiligenschaffnei pro Jahr. Das Gesuch muß nach 3 Jahren
wiederholt werden. Sie erhält die Unterstützung bis zum Tode, weil
sich ihr Mann nach den Aussagen des Pfarrers Eisenlohr und des
Schultheißen bleibende Verdienste um die Gemeinde erworben hat.
Nächst dem Pfarrer ist der Lehrer die wichtigste Persönlichkeit in
der Gemeinde, er ist auch Kantor, er „schlägt die Orgel", er vertritt
die musikalischen Belange durch die Leitung des Kirchenchores.

Wie der Amtmann der Gemeinde gegenüber führend ist in weltlichen
Dingen, so der Pfarrer in geistlichen; jener Jurist, dieser
Theologe. Der Vertreter und jüngere Kollege des Pfarrers heißt
Praedikant. Uber die in den Akten uns begegnenden Pfarrer kann
man nur Rühmliches sagen. Habel, Thomae, Eisenlohr,
es sind aufrechte Männer, die sich nicht scheuen, wenn es sich um
die Interessen der Gemeinde handelt, ganz gründlich die Wahrheit
zu sagen. Die an die Regierung gerichteten Schriftsätze eines Eisenlohr
sind nach Form und Inhalt klassisch. Sie sind auch Seelsorger
im wahren Sinne des Wortes. Charakteristisch ist ein Gutachten
des Pfarers Habel, worin es sich um den früher erwähnten Spießförster
handelt. Es lautet :

Es ist dorfkundig und allen hiesigen Leuten genugsam bewußt, daß derselbe der
sündidchen und lasterhaften Trunkenheit ergeben und zu seinen gewissen Zeiten
dem unmäßigen Wein- und Brandenweinsaufen nachgehe, worauf nachgehens
allerhand Unordnung, Zank und Streit bei seiner Heimkunft notwendig entstehen
muß. Wie dann sein ärgerliches und unaufhörliches Geschrei zu solcher Zeit, die
unverantwortliche Scheit- und Lästerworte, auch arge Bedrohungen, welche er über
seine Frau und sonderheitlich seine beiden Schwiegereltern ausstößt und tut, nicht
nur der ganzen Nachbarschaft, sondern auch mir, der ichs verschiedentlich selber
gehört und sogleich nachdrücklich, aber ohne Frucht geahndet, jederzeit sehr
empfindlich und höchst verdrießlich fallen. Was für Ursachen er vermeint hierzu
zu haben, solches ist mir unbewußt, am wahrscheinlichsten ist, daß Verstand und
Nachsinnen in dergleichen Umständen von ihm weichen, übrigens siehet man
nicht, daß er mit anderen Leuten Streit und Händel anfange -oder dergleichen
habe, wodurch die äußerliche Ruhe und Frieden gestöret werde, noch auch einem
anderen Laster offenbar anhänge, woraus Argernuß und dergleichen entstehen
koennte, welches endlich noch jedermann an ihm rühmet. Wäre aber höchstens
zu wünschen, daß er seinen vorgeschriebenen großen Fehler auch mögte von sich
ablegen und sein Leben in mehr ordentliche und christliche Schranken bringen,

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