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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
30. Heft.1950
Seite: 141
(PDF, 45 MB)
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wozu ich seines Orts ihm baldigen Anfang, beharrlichen Fortgang nebst dem
mächtigen Beistand der göttlichen Gnade von Herzen anwünsche."

Den Vorsitz im Dorfgericht hat der Schultheiß. Richter sind in der
Regel 6 Bürger. Sie heißen Gerichtsmannen. Hinter ihren
Namen setzen sie den Zusatz „des Gerichts". Sie stellen eine Art
Sittenpolizei dar, die besonders darauf sehen müssen, daß in den
Wirtschaften mit Maß und nachts nicht über die vorgeschriebene
Zeit hinaus gezecht wird. Ferner haben sie darauf zu sehen, daß die
Bürger nicht der Spielleidenschaft fröhnen. Weih und Spiel wirken
verderblich auf den Charakter und können die familiären und wirtschaftlichen
Verhältnisse des Spielers ruinieren. Wenn es sich um
einen allzuhohen Einsatz beim Spiel handelt (höher denn umb einen
Straßburger Pfennig!), lassen die Gerichtsmannen nicht mit sich
spassen. Gegenüber dem Wein üben sie mehr Nachsicht, müssen sie
doch, wenn sie ehrlich sind, selbst zugeben, daß es für sie manchmal
schwer wird, das richtige Maß einzuhalten. Was soll man dazu
sagen, daß es bisweilen vorkommt, daß Geldbußen, die die Mannen
des Gerichts verhängen, gleich nach der Gerichtssitzung „vertrunken
" werden. Das ist eine Verhaltungsweise, die sich durch nichts
entschuldigen läßt. Einen Schlüssel zum Verständnis haben wir,
wenn wir uns vor Augen halten, daß es mit dem Wein eine besondere
Bewandtnis hat: Er ist nun einmal der Sorgenbrecher. Unter
dem Einfluß der Gabe des Bachus fühlt sich der in drückenden Verhältnissen
lebende Untertan des 17. und 18. Jahrhunderts seelisch
gehoben: Da ist er nicht mehr „der demütig Knecht, der in tiefster
Ehrfurcht erstirbt vor der Obrigkeit", da fühlt er sich selbst als
König und Herr. Im großen und ganzen hat man den Eindruck, daß
die Hugsweierer mit ihrem nassauischen Herrn zufrieden waren, sie
haben Vertrauen zu ihm. Sie wissen, daß er ihr Bestes will, ihnen
Leib und Seele vor Ungemach zu bewahren sucht. Wir haben gesehen
, das Sprachrohr des Fürsten seinen Untertanen gegenüber ist
der Amtmann. Und der Amtmann Langsdorff in Lahr war zwar
ein strenger, aber gerechter Herr, der im Sinne der Herrschaft in
offensichtlich geradezu väterlicher Weise auf das Wohl der Gemeinde
Hugsweier bedacht war. .

Das Dorfgericht urteilt leichtere Übertretungen und kleinere Vergehen
ab, z. B. Beleidigung durch Worte; schwere Delikte kommen
vor den Amtmann. 1796 verbreitet Christian Ruder, ein Mann von
heftigem Temperament, im Dorf, bei Jakob Rost, dem unteren Müller
, sei das Spielen sehr im Schwünge. Den Wächtmann, der den

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