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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 10
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neu entdeckte Fischwappen für französisch zu halten und es mit
dem dort gebräuchlichen Delphin in Verbindung zu bringen.

Daß das Papier mit dem hübschen Fischwäpplein als Wasserzeichen
aber wirklich aus Gegenbach stammt und hier also zur Zeit
des Druckes des Werkes von Marsilius eine Papiermühle bestanden
haben muß, die auch bereits auswärtigen Absatz nach Straßburg
und Beziehungen zu der dort im Aufschwung begriffenen neuen
Druckkunst hatte, ließ sich durch Nachforschungen an Ort und Stelle
nachweisen und bestätigen. Nachdem die Wappenkunde in dem von
Heitz veröffentlichten Wasserzeichen eine bisher unbekannte Reichsstädtische
Papiermühle der Gutenbergzeit hatte erkennen und entdecken
lassen, mußte versucht werden, auch geschichtliche Belege
in Urkunden und Archivalien über sie zu ermitteln. Von dem gefundenen
Wasserzeichen wollte man ebenso gerne wissen, wer sein
Erfinder und kunstverständiger Fertiger gewesen ist wie von einem
Gemälde, einer Zeichnung oder sonst einem Kulturerzeugnis von
Wert und Eigenart.

Zuerst mußte aber unternommen werden, die Zeit des undatierten
Straßburger Frühdrucks zu bestimmen. Dies gelang glatt und einwandfrei
. Vor seiner Üntersuchung der Wasserzeichen in den einheimischen
Wiegendrucken hatte Heitz die in den Straßburger
Archiven verwahrten Papiere überhaupt auf die darin enthaltenen
Wasserzeichen geprüft. Seine Veröffentlichung ,,Les Filigranes des
Papiers contenus dans les Archives de la Ville de Strasbourg". Folio.
1802 bringt auf vierzig Tafeln 386 Wasserzeichen der Zeit von 1343
bis um 1820. Darunter zeigt Nr. 165 den Gengenbacher Fischwappenschild
, allerdings wieder ohne Angabe der Stege und Rippung des
Papiers und von der falschen Seite aus — heraldisch nach links gewendet
— gepaust. Das Papier ist in einer Handschrift des Jahres
1486 enthalten. Ich gebe seine Abbildung umgekehrt, von der richtigen
Seite aus gesehen und aufgenommen. Der Schreiber wie der
Drucker verwenden das Papier so, wie es gerade vor ihnen liegt. Sie
achten nicht auf das etwa darin enthaltene Wasserzeichen, von dem
sie sogar meistens keine Ahnung haben (Abb. 2). Und der Papiermacher
, der in über einem halben hundert einzelner Griffe und Hantierungen
das Papier bogenweise hergestellt hat und es zum Verkaufe
in Lagen, buch- und riesweise zusammenlegt, richtet dies auch
nicht nach der Stellung des Wasserzeichens im Bogen aus. Daher
kommt es, daß der Forscher in Schriftstücken, Protokollbänden und
Druckwerken Blatt und Band so lange drehen und wenden muß, bis
er den Bogen in seiner richtigen regelmäßigen Lage zur Durchsicht

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