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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
31. Heft.1951
Seite: 90
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infolglich dieselben jeweils dem durchgehenden .potten', wie es Schuldigkeit
gewesen wäre, wohl hätten können aufgegeben, also ohn weitere Kosten frisch
überschickt werden, also befremde es nicht wenig, daß mit so ungereimten
Ausflüchten, neben anderen des diesjährigen Mangels, da doch anderwärts
ganze Bürden Vögel vertragen werden, und auch zugegeben werden müsse, daß
dem Bott dieses ganze Jahr hindurch nicht allein kein Vogel aufgegeben,
sondern sogar demselben einsmahls die gehabten abgenommen worden, welches
von einem Beamten eine umsomehr unverantwortliche Sache sei."

Im darauf folgenden Herbste scheint Moser seiner Ablieferungspflicht
wieder nicht nachgekommen zu sein, denn die Regierung in
Waldshut verfügte unterm 12. septembris 1685, daß dem Obervogt
aus gewissen Ursachen der bisherige Einzug des Feder-Wildbrets
entzogen, und daß bis auf weiteres der Einzug dem Schultheiß
Jacob Schmid in Triberg übertragen wurde. An sämtliche
Stabsvögte der Herrschaft erging der Befehl, daß man aHe Tage,
sobald die Vögel, Schnepfen, Haselhühner und dergleichen „aus den
Stricken gelöst" wurden, dem Schultheißen Schmid, keineswegs aber
an den Obervogten oder jemand anderen bei vorbehaltener Strafe
liefern solle. An Schultheiß Schmid erging gleichzeitig entsprechende
Verfügung, er solle die Vögel jedesmal annehmen und sobald
ein „tragent beysamben", selbige durch den ordinari Botten oder, im
Fall der Bott länger ausbleiben und die Vögel sich nicht wohl aufhalten
ließen, durch einen eigenen jedesmal frisch einschicken. Aus
dem Schriftwechsel geht hervor, daß die Anrede an die Vögte und
den Schultheiß Schmid in der Duzform erfolgte, während der Obervogt
in dritter Person mit „Euch" angeredet wurde. Auch der Obervogt
wurde von der neuen Anordnung in Kenntnis gesetzt. Gegen diese
Anordnung setzte sich Moser zur Wehr, denn am 25. September 1685
schreibt er an die Regierung, man möge bedenken, wie schimpflich
und nachteilig hiesigem Amte es fallen würde, wenn ihm der Einzug
der so wenig eingehenden Vögel „inhibiret" und dem Schultheißen
übertragen würde, „daß von den Vogteien Rohrbach, Furtwangen,
Neukirch, Gütenbach und Schönwald, allwo es zum Fange keine
sondere Gelegenheit habe, so schlecht geliefert werde, trage nicht
er, sondern das lang anhaltende warme Wetter und dann der hiesige
ordinari Läufer die meiste Schuld, der wenigstens zum dritten-
male dasjenige, was vorhanden war und er ihm aufgeben wollte,
dahin zu tragen nicht hat annehmen wollen .. . Sollte man zu keinem
anderen Standpunkt kommen, werde er (Obervogt) sich erlauben,
die Sache vor publicierung derselben zur Erhaltung eines amtlichen
respects höheren Ortes anzubringen."

Schultheiß Schmid scheint aber in der Ablieferung auch nicht allzu

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