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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 37
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0037
Ein dritter Bericht besagt, daß nach dem Krieg die Schuldenlast
der Abtei 110000 Gulden betrug; um die auferlegten Friedensgelder
zu bezahlen, hat der Abt sein silbernes Pektorale, den Stab und
einige Kelche verkauft. Ihr Wert war damals allerdings sehr groß,
weil geradezu wild nach gutem Geld gejagt wurde und die gewöhnlichen
Münzen nur Blechgeld waren, indem man alte Pfannen vermünzte220
).

Das waren die Verhältnisse, denen der Abt gegenüberstand, und
er suchte, sie nach innen und außen zu meistern und zu heilen. „Zur
besseren Aufbringung des Gotteshauses" bat er 1651 den Markgrafen,
ihm die markgräflichen Leibeigenen in den beiden Abtsstäben zu
überlassen, deren es damals 376 waren. Auf die Bedenken Badens
antwortete der Abt: ,,die erbetene Überlassung ist nicht im eigentlichen
Sinne gedacht, da ja auch weiterhin dem Markgrafen die
Obergewalt und Advocatie, sowie die Schätzung und das Umgeldt
verbleiben, weil das Schwarzacher Gotteshaus nur ein Mediat-Closter
ist." Damit hat allerdings der Abt um der Fortexistenz des Klosters
willen auf dessen ursprüngliche Stellung einer unmittelbaren Reichsabtei
verzichtet227).

Die Not trieb den Abt noch weiter: 1652 verkaufte er auch die
letzten bannherrlichen Rechte „an des Gotteshauses eigentumblichen
Waldt, allernächst unterhalb Stollhofen gelegen, der Bannwaldt genannt
, sonderlich zur Aufrichtung einer Meierei und zum Ankauf
von Vieh und etlicher Rebgüter diesseits des Rheins, wie es zur gebührlichen
Unterhaltung des Konvents und des Hauswesens von
nöthen". Der Verkauf wurde mit der Bedingung der Wiederlösung
gegen 3000 Gulden getätigt. Unterschrieben haben: „Plazidus Abbas,
P. Leonardus Pistorius Prior, P. Benedict Bier, P. Alexius Speirer,
P. Joachim Mejer, P. Josef Harant, P. Aemilius Fritzschin und
P. Maurus Spinner228)."

Ebenfalls 1652 erteilte Markgraf Wilhelm „dem Gotteshauß
Schwarzach zu seinem besseren Ausbringen die Concession unveränderlich
das Saltz zu kauften, verkauften und damit gewerben zu
lassen mit der ausdrucklichen Condition, daß das Saltz eben in dem
Preiß und weder ringer noch theurer als jedenweilen zu Stollhofen
und Bühl verkauftet wird"229).

Die Zeller Mühle wurde wieder aufgebaut und in Betrieb gesetzt

*26) Zoepfl; Deutsche Kulturgeschichte, II.
2") Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 77.
S!8) Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 78.
'*>) Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 61.

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