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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 42
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er frug an, „ob dem Gotteshaus Schwarzach sein für unvordenklichen
Jahren wohl hergebrachtes Recht, den Wildbann und die
Jagdbarkeit betreffend, entzogen oder doch das hochgedachte fürstliche
Haus Baaden das Recht der Jagdbarkeit auch darinnen zu
suchen berechtigt sey". Die Antwort lautete: „daß die Saul zu Ulm
nit gesetzt, dem Gotteshaus dardurch sein Jagdbarkeit anzugreifen,
sondern seye wegen der Fremden geschehen, die sich der Orten
unterstehen zu jagen244)."

Um die Lage und seine Pflichten genau kennenzulernen, begann
Gallus Wagner sofort mit örtlichen Visitationen, deren Protokolle
und daraus sich ergebenden Erlasse ein untrügliches Zeitbild bieten.
So war nach dem Visitationsbericht von 1661 in der Vimbucher
Sakristei noch ein zerfetztes Meßbuch, ein Bleikelch und ein kläglicher
Rest von Paramenten. Das Pfarrhaus war abgebrannt, und der
Unterricht fand in der Gaststube statt. Der Lehrer Christian Toussaint
war Mesner, Wirt und Amtsbote; sein Einkommen waren 2 Viertel
Korn, die Mesnergarbe von jedem Bürger, ein halber Gulden für das
Wetterläuten, ein und ein halber Gulden für das Feierabendläuten,
3 Schilling jeweils für das Läuten der Totenglocke, zwei Schilling
von den Paten des Kindes, das als erstes mit dem Oster- oder Pfingst-
wasser getauft wurde, als Zugabe bisweilen ein Imbiß und Trunk
beim Pfarrer, die Tauf- und Hochzeitszehrung und die Freiheit von
Fronden, Wachdienst, Leib- und Habschatzung; das Lehrereinkommen
war zu Quatember von jedem Kind 3 Schilling und drei Pfennig
und eine freiwillige Vergütung der Gemeinde"45).

Andere Visitationen veranlaßten den Abt, „zur Hebung von Handel
und Wandel" den öffentlichen Hanfwagen wieder einzuführen
und die Ware vom Hanfschauer als Kaufmannsgut erkennen zu
lassen. — Für die Maurer und Zimmerleute publizierte er die Ordnung
, nach welcher „den fremden Meistern und Gesellen, welche
den einheimischen das Brot vor dem Mund abschneiden, die Arbeit
in allen abtsstäbischen Dörfern verboten ist; den einheimischen Meistern
aber wurde empfohlen, sich gegen ihre Mitbürger leidentlich
und biedermännlich zu halten; als Taglohn werden 5 Batzen angesetzt
, wie bisher üblich"246).

Eine Ordnung von 1663 betraf die öschgänge in der Bittwoche.
Von Schwarzach zog man am Montag nach Greffern, am Dienstag
nach Stollhofen, am Mittwoch nach Ulm; von Vimbuch „gan man

Badisch-Durlachische Prozeßschrift, Beilage 22.
!4S) Schwarzacher Chronik, II.
Schwarzacher Chronik, II.

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