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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 81
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von Lehengütern, Bodenzinsen der Hofstätten und dergleichen zu
reichen — wenn die Zeitverhältnisse nicht über
seine Macht gegangen wären. Auf die Klage des Gerichts
Lichtenau, „daß die pfarr und capoloney der enden mit gar
keynem oder nit mit verstendigen (d. h. reformatorisch eingestellten
) priestern, dadurch dann die gotzdienst geringert, versehen worden
", forderte auch Schwarzach die Beilegung der aus Zehnten,
Pfründen, Gefällen und etlich rückständigen Zinsen und Gülten halber
entstandenen Irrungen. Nach einem Kerbzettel vom 29. Juni 1529
sollte Graf Philipp III. die Pfarrei Scherzheim und Kaplanei Lichtenau
die nächstfolgenden zwei Jahre mit Priestern versehen; dagegen
durfte er über diese Zeit einnehmen, nutzen und nießen allen Groß-
und Kleinzehnt und sonst andere Gefälle von Widern oder anderen
Gütern, so den genannten Pfründen zugehörig wären. Eine Ausnahme
sollten die Gebühren für das Lesen der Seelenmessen bilden,
deren Reichung sich die Pfarrangehörigen seit 1525 entzogen hatten.
Mit des Abts und Konvents ausdrücklicher Zustimmung sollten dieselben
auch fürderhin im Kirchspiel abgestellt bleiben13). Dafür verpflichtete
sich der Graf, dem Gotteshaus auf sein Begehren durch
die hanauischen Amtleute beholfen zu sein, daß alle rückständigen
Zinse und Gülten von klösterlichen Lehengütern im Kirchspiel ,,uf
ziemlich ziel" durch die Untertanen, so schuldig erfunden, gereicht
und bezahlt würden14).

Nach Umlauf beider Jahre sollte das Kloster sein Patronatsrecht
wieder handhaben. Wohl entlieh es dem Schultheißen Letzen (Alexis)
Peter den Zehnten, aber in der Besetzung der Pfarrei begegnete der
Abt bei Herrschaft und Untertanen dem alten Widerstand. Auf einem
gütlichen Tage, Donnerstag nach Medardi 1532, zur Abstellung verschiedener
seit dem Bauernkrieg erwachsener Beschwerden verlangte
das Gericht abermals Pfarrer und Kaplan, die zur Verkündung
des Wortes Gottes geschickt und tauglich wären; Hanau drohte mit
Sperrung des Zehnten. Aber Wandel zum Bessern in der Seelsorge
zu schaffen, war bei der Seltenheit wirklich tüchtiger Geistlicher in
jenem unsteten Zeitalter dem Abte eben nicht möglich. Unfähig, den
Gang der Ereignisse aufzuhalten, wußte der Prälat „neben andern
Beschönungen und Reden" über die Ursachen der Nichtbesetzung
nichts vorzubringen, als daß er leiden möchte, „daß mein gn. Herr

") Dieser Satz wurde wieder gestrichen und dafür ist am Rande zu lesen, daß Abt und Konvent diese
Gefälle nur für die gedachten zwei Jahre erlassen hätten. Kraft erlangte dieser Vorbehalt ja nie!

") „Geben zu Liechtenawe uff zinstag nach Johannis sunwenden 1529" (G.-L.-A., Urkd. Abt. 28,
Konv. 62). Beinert gibt irrtümlich 1527 an, Reinfried übernimmt es.

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