Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 83
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0083
Philipp III. von Hanau seinen Untertanen, schon der äußeren Ordnung
wegen, die Haltung der katholischen, d. h. kirchlichen Feiertage
bei Strafe von 5 lb. J> gebieten mußte (Beinert, S. 145). Was der
Schaffner des Klosters Eschau über Kork 1545 berichtet, dürfte auch
hier zutreffen: „Denn welcher Priester zu Kork nit ihrer Meinung,
sey er gelehrt als Pauli, hätte er nit Platz bei ihnen. Dann sie
weder Beichten, Darreichung der Sakramente,
Tauf, Segen, Wyhewasser, Meßhören, deren keines
achten, bleiben auch bei keiner Meß ..." Ob der eine
oder andere dieser Prädikanten verheiratet war, wissen wir nicht.
Da fortan jede Klage verstummt, ließe sich eine Besserung der kirchlichen
Zustände daraus schließen. Häufiger Wechsel und Mangel an
Bildung scheinen jedoch einen nachhaltigeren Einfluß dieser ersten
evangelischen Pfarrherren verhindert zu haben.

So geriet trotz dem unglücklichen Ausgange des Bauernkrieges
die Reformation nicht ins Stocken. Diese offensichtliche Begünstigung
steht in gewissem Widerspruch zu dem kühlen Verhalten, das sonst
Graf Philipp III. der neuen Lehre gegenüber nachgesagt wird1"). Von
besonderer Tragweite wurde dabei ein politisches Ereignis des
Jahres 1527: Die Erwerbung der Bitscher Hälfte an Schloß und
Flecken Lichtenau nebst allen Rechten auf die Dörfer Scherzheim,
Helmlingen und Muckenschopf durch die Herrschaft Hanau, wodurch
das Gericht dem Einflüsse des streng katholischen Hauses Bitsch
völlig entzogen wurde17). Wie die meisten der anderen Fürsten, mit
denen Graf Philipp dem Wormser Reichstage 1521 anwohnte, erkannte
auch er die kirchlichen Schäden und Mißstände. Aber aus
rein politischen Gründen — als getreuer Anhänger des habsburgi-
schen Hauses und Lehensmann der Bischöfe von Metz, Straßburg
und Mainz, bestärkt durch seine persönliche Erbitterung gegen die
Stadt Straßburg, diese benachbarte Vorkämpferin der neuen Ideen —
blieb er der alten Kirche, wenn auch seine Anhänglichkeit nicht besonders
tief ging, bis an sein Lebensende treu. Bei aller Abneigung
gegen Neuerungen fühlte sich Philipp III., wo die Kirche versagte,
stets verpflichtet, für das geistliche und sittliche Wohl seiner Untertanen
besorgt zu sein und es nicht bei den wiederholt erhobenen
Forderungen bewenden zu lassen. „Er wollte Reformen

") Kiefer, Pfarrbuch der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. StraBburg 1890.

17) Die beiden anderen Gerichtsbezirke des Amts Lichtenau, die Stäbe Bischofsheim und Offendorf
überm Rhein, blieben weiterhin Hanauer und Bitscher Kondominat, woraus sich später wegen Berufung
evangelischer Geistlicher durch Graf Philipp IV. Schwierigkeiten mit Graf Jakob von Bitsch einstellten.
Geistliche Einflüsse des Klosters Schwarzach — Die Ortenau, Helt 16, S. 141 — bestanden im Stab
Bischofsheim (Freistett!) nicht.

6*

83


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0083