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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 108
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Eile setzte er also ein Schreiben auf, in dem er den ganzen Sachverhalt
mitteilte und um entsprechende Weisungen bat.

Auf eine Antwort brauchte er nicht lange zu warten. Sie lief bereits
am übernächsten Tag ein. Eine allgemeine Anweisung für die
breisgauischen Stifter besagte, daß die Besitzergreifung durch Heiters-
heim nicht anzuerkennen sei. Des weiteren hieß es darin: „Sollte
gegen alle Erwartung das Johannitertum, um zu seinem Zweck zu
kommen, sich eines auffälligen Mittels, nämlich der Hilfe des französischen
Militärs bedienen, so haben die Stifter mit Einlegung der
gehörigen Verwahrung der Gewalt nachzugeben." Im Falle Schuttern
hätte der Abt weder das Kapitel zusammenrufen, noch irgendeine
Versicherung geben sollen. Jetzt sei folgendes zu tun: Der Prälat
habe einen schriftlichen Protest an den heitersheimischen Kommis-
sarius zu schicken. Dann sei das an der Klosterpforte angebrachte
Patent in amtlicher Handlung zu entfernen, das Siegel von Archiv
und Bibliothek abzunehmen und über den ganzen Vorgang ein Protokoll
aufzunehmen.

Das geschah gleich am folgenden Tag. In Anwesenheit des Dekans
Gulat und eines Kanzleidieners wurden die Siegel abgenommen, das
Patent entfernt und das Protokoll aufgesetzt.

Damit war aber die Sache nicht aus der Welt geschafft. Zwischen
Freiburg und Heitersheim gab es einen erregten Aktenwechsel. „Unseres
Erachtens", schrieben die Freiburger Herren an den Großprior,
„würde es nicht nur schicklich, sondern Euer Gnaden Pflicht gegen
den Landesherrn sein, jeden Schritt gegen die breisgauischen Stifter
so lange zu unterlassen, bis über den Entschädigungsplan definitiv
entschieden ist und derselbe auf dem gesetzlichen Wege dem deutschen
Johannitermeistertum zuerkannt sein werde".

Im übrigen war die Ortenau und damit auch Schuttern bereits vergeben
. Im Frieden zu Luneville hatte nämlich der Herzog
von Modena den Breisgau samt der Ortenau erhalten als Entschädigung
für sein in Italien verlorenes Ländchen. Nun war aber
der Erzherzog Ferdinand von Österreich des Fürsten von Modena
Schwiegersohn, und es lag daher nahe, die ganze Frage als eine Angelegenheit
innerhalb des Hauses Österreich zu regeln. Der Herzog
von Modena, der nebenbei sein Land am Oberrhein niemals gesehen
hat, hatte bereits seinen Schwiegersohn beauftragt, die Übernahme
des Breisgaus und der Ortenau in seinem Namen zu vollziehen. So
kam es, daß etwa ein halbes Jahr später an der Klosterpforte zu
Schuttern ein anderes Patent hing, das mit den Worten begann: „Wir
Ferdinand Karl, Königlicher Prinz zu Ungarn, Erzherzog zu öster-

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