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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 109
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reich, Herzog zu Burgund und Lothringen usw.", und in dem zu lesen
war, daß er, Erzherzog Ferdinand, im Auftrag seines Herrn
Schwiegervaters die Besitzergreifung und zukünftige Verwaltung
der beiden Landschaften Breisgau und Ortenau übernehme, die diesem
nach den Bestimmungen des Friedens zu Luneville zustanden.

Jetzt machten also zwei Herren ihren Anspruch auf Schuttern
geltend. Es sollte aber bald noch ein dritter hinzukommen. Während
sich der Erzherzog Ferdinand noch mit dem Großprior von Heiters-
heim herumstritt, arbeitete in Paris Freiherr von Reitzen-
stein für seinen Herrn, den Kurfürsten Karl Friedrich von Baden.
Mit Geld und Geschenken hielt er die maßgebenden Männer um
Napoleon in guter Stimmung. Tüchtige Brocken waren bereits bei
dem großen Pariser Ländermarkt für seinen Herrn abgefallen. Auch
die folgenden Jahre waren in dieser Hinsicht ergiebig. Als nach Beendigung
des dritten Koalitionskrieges der Friede von Preßburg
abgeschlossen wurde, erhielt Karl Friedrich wiederum einen erheblichen
Länderzuwachs. Unter den neuhinzukommenden Gebieten befand
sich auch die Ortenau mit der Abtei Schuttern.

Aller guten Dinge sind drei, konnten die Schütterer sagen, als in
den Dezembertagen des Jahres 1805 wieder ein Patent an der Klosterpforte
hing. Diesmal lautete es auf den Namen Karl Friedrich,
Kurfürsten zu Baden, und enthielt die Erklärung, daß der Ort von
jetzt an dem besonderen Schirm und der landesherrlichen Aufsicht
Kurbadens unterstehe und daß er sich keinem andern Herrn anhängig
machen dürfe.

Die eigentliche Übernahme des Ortes erfolgte am 17. Dezember
dieses Jahres. An diesem Tage erschien gegen 10 Uhr morgens Hof rat
Direktor Kyser von Karlsruhe mit dem Amtsrat Bausch
von Lahr und einem Sekretär. Begleitet waren die Herren von zwölf
badischen Husaren. Wie bei den vorausgegangenen Besitzergreifungen
wurde auch diesmal das Stiftskapitel zusammengerufen, um die Erklärung
entgegenzunehmen. Sie lautete, daß man von Schuttern vorsorglichen
Besitz ergreife, ebenso wie dies von den im Kurbadischen
gelegenen und an Kurbaden grenzenden ritterschaftlichen Besitzungen
und den dem Maltheserorden durch den letzten Reichsdeputationshauptschluß
als Entschädigung zugesprochenen Stiftern geschehe.
Der Prälat war bei diesem Akt nicht anwesend. Er wurde durch den
Prior vertreten. Im Kloster hatte man im Laufe der Zeit Erfahrungen
für derartige Fälle gesammelt; auch scheint es, daß der Prior schon
im voraus mit bestimmten Anweisungen versehen war. Er legte sofort
gegen die Besitzergreifung Verwahrung ein und erklärte, daß

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