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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 112
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Gengenbach sollen auch verpflichtet gewesen sein, sich einer Zunft
anzuschließen.

Auf Klage von Meister Hans dem Papierer gegen Daniel Dietz den
Papierer ist erkannt, wann der Antworter dem Richter an die Hand
geloben mag, daß es wahr sei und er mit nichten den Kläger an
seiner Ehren injuriert, geschädigt noch geschmäht haben wolle, so
solle der Kläger seiner Ehren halben genugsamlich entschlagen und
der Antworter seiner Anklage ledig erkannt sein.

Ein Streit zwischen Meister Hans dem Papierer und Mang dem
Papierersgesell von Fießen (Füßen im Fürstbistum Augsburg) wurde
vom Gericht der Zwölfer vor den Rat gebracht. Um was es sich
handelte und wie die Sache ausging, ist in den Protokollen nicht
enthalten.

Wie der Papierer und Meister Hans geheißen hat, der von 1555
bis 1560 vorkommt, erfahren wir aus den Gerichsformalien nicht.

Er ist der erste Papierer, der zu Gengenbach amtlich als Meister
bezeichnet wird.

Papiermacher Daniel Dietz

Im gleichen Jahr, 1560, in welchem Daniel Dietz seinen langwierigen
Streithandel mit Meister Hans dem Papierer hat, wird er
von Hans Hellenschmied zu Wolfach wegen Bezahlung einer Bütte
belangt, die er hatte fertigen lassen.

Im Jahr 1562 wird er von dem Papierer Hans Reuter wegen Lidlohns
verklagt und verurteilt, ungehindert seiner Einrede, den Kläger
zu bezahlen.

Im Jahre 1563 erwirken Herr Paulin Rösch und Jakob Nußer
Pfändung gegen Daniel Dietz den Papierer. Es ist erkannt, daß die
Pfänder den Boten und Unterkäufern- zu verkaufen befohlen und
verkauft werden sollen. Die Pfändenden sollen aus dem erlösten
Geld nach Ordnung dieses Stadtgerichts bezahlt werden.

Im Protokoll von 1564 findet sich kein Papierereintrag. Von 1564
bis 1568 sind die Verhandlungen verloren. Was aus Daniel Dietz geworden
ist und ob er mit dem früher genannten Jörg Dietz in Verbindung
zu bringen ist, wissen wir nicht und können es auch beim
Fehlen anderer Quellen nicht ermitteln.

Auch ist nicht auszumachen, ob die beiden Gengenbacher Dietz
mit den mehrfach anderwärts vorkommenden und bald wieder verschwindenden
Papierern Dietz nämlich sind.

Erst 1572 erfahren wir wieder etwas von einem Papierer, der erst
in der zweiten Verhandlung als Hans mit Namen bezeichnet wird.

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