Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 146
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0146
Steinhauser verehelichte sich zum zweiten Male am 16. März 1801 mit
Rosa Barbara, Tochter des Franz Furtwängler und der Anna Barbara
Sibert, Bürger im Oberdorf. Am 22. Januar 1804 ist Steinhauser, der
im lateinisch geführten Kirchenbuch als frei von Leibeigenschaft,
Bürger und Professionis Chartariae oder Chartopoeus Papiermacherberufs
bezeichnet wird, im Alter von 66 Jahren gestorben.

In der Ratssitzung vom 16. Dezember 1775 hatte die Papiermacherwitwe
Blau, geb. Schneider, erklärt, daß sie den Papiergesellen Steinhauser
aus Tobel, Untertan der K.-K. Landvogtei, zu ehelichen gedenke
und gebeten, da er etwa 100 Gulden Vermögen bringe, ihn
als Bürger anzunehmen. Der Rat beschloß, ihm die bürgerliche Vertröstung
zu erteilen gegen jenes, daß er erfülle, was hiebey zu erfüllen
ist. Am 9. Februar 1776 wurde er wirklich als Bürger auf- und
angenommen. Der Gengenbacher Rat nahm ihm aber genau die
Hälfte dessen, was er sich in der Fremde auf der Papierer-Profession
erspart hatte, als Ingreßgeld ab.

Die Papiermacherei war eine freie Kunst und nicht zünftig. Doch
bildeten die Glätter ein eigenes und zwar geschenktes Handwerk
mit streng beobachteten Vorschriften. Die Papiermacher waren besonders
stolz darauf, ihre Sachen und Händel selbst zu regeln. Sie
erkannten keinerlei Obrigkeit, Gerichtsbarkeit oder Reglementierung
außer dem Kaiser selbst an. Versuche Friedrichs des Großen und der
Kaiserin Maria Theresia, für ihre Erblande die Papiermacherei zunftmäßig
zu ordnen, scheiterten am Widerstand der Meister und Gesellen
. Steinhauser wollte sich folgerichtig, entgegen der Ansicht
des Rates in Gengenbach, keiner Zunft anschließen. In Basel hatten
sich die Papiermüller der Saffranzunft angeschlossen. In Reutlingen
und Heilbronn waren sie freiwillig der Krämerzunft beigetreten. Im
Juni 1776 trat Steinhauser dann von den vier Gengenbacher Zünften
der Beckenzunft bei. Seine Gesellen aber blieben fern. Der Rat verfügte
, sie müßten entweder einer Zunft beitreten oder „die hiesige
Herrschaft räumen". Am 7. Juli 1776 waren die beiden Gesellen
Sebastian und Anton Kaufmann vor den Rat zur Verantwortung geladen
. Sie erklärten, daß sie vom Beitritt zu einer Zunft Nachteile
auf der Wanderschaft zu erwarten hätten, wie dies schon andern
Gesellen begegnet sei. Steinhauser nahm sich in diesem Streit
seiner Gesellen an. Er legte dem Rat Zeugnisse der Gesellen aus
Weingarten, Zell und (Ober-)Achern als Papiermühlenorte vor, um
nachzuweisen, wie man es dort mit dem Zunftzwang halte. Endlich
entschied der Rat am 14. Juli 1782: der Meister selbst habe bei der
Beckerzunft zu verbleiben, ,,zur Beförderung des Gewerbes" brauch-

146


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0146