Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
32. Heft.1952
Seite: 209
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0209
Ringsheim, von Südosten gesehen.

1631 gestorben war, angeblich durch Selbstmord. Bis 1654 war Faber Schultheiß in
Ringsheim, er blieb auch von dem bischöflich-straßburgischen Amtmann nach
dessen Rückkehr zunächst unbehelligt. Da ereignete es sich um Fastnacht 1654,
daß ein Stalljunge des Faber, Andreas Motz, diesen dabei erwischte, wie er sich
an einem Füllen zu schaffen machte (Bestialität). So begann ein Prozeß gegen den
Schultheißen, den der aus Ringsheim stammende derzeitige Landtagspräsident
Dr. Person an Hand der Akten des Generallandesarchivs in der „Herbolzheimer
Zeitung", Jahrgang 1936, sehr eingehend und anschaulich geschildert hat. Nur das
Wichtigste kann im Rahmen dieses Aufsatzes wiedergegeben werden.

Als Amtspersonen erscheinen in dem Prozeß der bischöflich-straßburgische Oberamtmann
in Ettenheim, Johann Balthasar von H ö r d t e , der Ettenheimer Stadt-
und Amtsschultheiß Johann Georg Sachs, der Ettenheimer Bürgermeister Bartholomäus
Martin, der neue Schultheiß von Ringsheim, Martin Moser.
Regierungskommissär, von der Regierung in Zabern entsandt, war Dr. Reich.

Im Laufe des Prozesses wurden die ganzen Schandtaten des früheren Schultheißen
aufgedeckt: Mord an seinem Ehevorgänger Roman Mutz, verübt 1631 mit
seiner jetzigen Ehefrau Ursula, mit der er vorher schon Ehebruch getrieben hatte:
Denunziationen seiner Mitbürger bei den Schweden; Betrügereien und Eigentumsentziehungen
großen Stils, auch gemeiner Diebstahl; Ehebrecherei, Sodomiterei.
Festgestellt wurde, daß er sich an der Not seiner Mitbürger bereichert hatte, nachdem
er anfänglich ein armer Schlucker gewesen war.

Am 4. Mai 1654 folgte die Verurteilung des Faber und seiner Frau zum Tode
mit anschließender Hinrichtung. Dazu waren je zwei Vertreter aller zum Ettenheimer
„Blutbann" gehörigen Orte zugezogen, nämlich Ringsheim, Grafenhausen,
Kappel, Rust, Orschweier, Altdorf, Wallburg, Münchweier, Münstertal, Dörlinbach
und Wittelbach (Schweighausen ist nicht angegeben), ferner der gesamte Stadtrat
von Ettenheim. Der Richtplatz, das „Hochgericht", befand sich an der Ringsheimer
Straße, zwischen dem Hähnlebrunnen und der Einmündung der genannten Straße
in die Hauptstraße (vgl. auch Dr. Rest in der „Ortenau", 1912, S. 38 ff.). Gegen
5000 Menschen hatten sich eingefunden. Beide Übeltäter wurden verbrannt, mit
ihnen das von Faber mißbrauchte Füllen. Die Asche wurde eingescharrt.

14 Die Ortenau

209


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1952/0209