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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 88
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Rädern 1 Gulden ann guetter Müntz. Darzue gehördt Daß Hauß ein Schewren
auch Krautt Gärttlin, ein Kränn (Grün) darauf ein Heußlin, daß alles oben ann
Hanß Scheerer Schneiders Hofreithin stoßend, (1654 Inhaber Friederich Arnoldt),
(1953 Ernst Wolber, Gastwirt ,,Bierfritz", Gerbergasse 10, Vordere Mühle, kein
Mühlenbetrieb mehr).

Georg L e g e 1 e r vnd Thöbus Neef zünsen sambtlich auß Ihrer Seeg-
mühlin mit eim Rad, doch mit Zweyen Seegblättern ann der Küntzig neben der
Kürchen gelegen, Vier Schilling Heller. NB. Gleich überm Seeggraben ist mit
Fürstlicher bewilligung Ein Stampf, Lauch vnd Schleifmühl erpawen worden, so
Jahrlichs Zünsen 43 Kreuzer. Dessen seindt die Inhabere Matheiß Bühler,
Jacob W e i n 1 i n vnd Caspar Treitwein. (1654 Inhaber der Kirchensäge: Jacob
vnnd Georg Hochmueth), (1953 Adolf und Gottlieb Trautwein, Rotgerberei,
Hauptstraße 5. Kein Sägebetrieb mehr, sondern Rindenschopf).

Michael S t ü f e 1 Zünst außer seiner Seegmühlin an der Schiltach vf der
Allmandt gebawen mit eim waßer Rad vnnd eim Seegblatt Drey Schilling Heller
Württemberger wehrung. (1654 Hannß Wenn er vnd Christian Bühl er), (1953
Paul Wolber, Weinhändler und Branntweinbrennerei, Bachstr. 24. Kein Sägebetrieb
mehr, sondern Weinhandlung). Die sog. Spittel- oder Kronensäge wurde
1558 von Jacob Bühl er, Bürger zu Schiltach, erbaut.

Der vorstehend gegebene Ausschnitt aus dem Lagerbuch von 1591
ermöglichte es, die Hof statten, wie sie nach dem Stadtbrand von 1590
innerhalb der Ringmauer eingeteilt wurden, einzeln zu bestimmen
und mit den heutigen Wohnhäusern zu identifizieren. Er könnte somit
die Grundlage für ein Schiltacher Häuserbuch abgeben
, da er mit den Einträgen der Besitzer von 1654 und dem
Lagerbuch von 1717 in geraden Linien zu den heutigen Grundbüchern
der Stadt führt. Dasselbe gilt für die Gemeinde Lehengericht.
Hier sind die alten Hofgüter und ihre Besitzer bis 1491 durch vorstehende
Arbeit aufgezeigt.

Ich habe den Inhalt der drei Lagerbücher, soweit er Schiltach und
Lehengericht betrifft, mit voller Absicht als Quelle für die Heimatgeschichte
der beiden Gemeinden nebeneinander gestellt, ohne sie
für heimatkundliche Betrachtungen auszuwerten. Dies soll späteren
Arbeiten vorbehalten bleiben.

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