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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 92
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von Offenburg. Hier handelte es sich lediglich um eine verlorene
Steigung von rund 10 m. Zwischen den Bahnhöfen Appenweier
(146,7 m ü. d. M.) und Niederschopfheim (153,0 m ü. d. M.) kam der
Bahnhof Offenburg endgültig auf eine Meereshöhe von 158,5 m zu
liegen, nachdem die zuvor ausgearbeiteten Projekte ihn unwesentlich
anders plaziert hatten. Noch in der Sitzung der Zweiten Kammer
vom 9. März 1838 erklärte Staatsrat Nebenius: „Bei Offenburg erheben
sich technische Schwierigkeiten, es läßt sich jetzt noch nicht
sagen, wie nahe man der Stadt kommen kann3)." In der gleichen
Sitzung hatte Abg. Theodor W e 1 c k e r gemeint: „Der Herr Minister
des Innern hat gesagt, daß Offenburg schwerlich von der Nähe der
Bahn wird beglückt werden. Wenn man aber die Lage der Stadt betrachtet
, so wird man sich von selbst überzeugen, daß die Eisenbahn
wenigstens dicht an derselben vorbeiführen muß4)."

Obwohl der Gesetzgeber im Entwurf nur den Anfangspunkt Mannheim
und den Endpunkt, die Schweizer Grenze bei Basel, erwähnt
hatte, debattierte man des langen und breiten darüber, welche
Zwischenorte zu nennen wären. Man einigte sich im Artikel 1
schließlich darauf, daß die Eisenbahn „über" Heidelberg, Karlsruhe,
Rastatt, Offenburg, Dinglingen (dies wurde erst später hinzugefügt)
und Freiburg geführt werde. Der in der Stadt Offenburg gewählte
Abg. Hofgerichtsrat Josef Merk (1780 bis 1845) hatte die Nennung
Offenburgs mit Recht gefordert: „Wenn dem Artikel 1 der Sinn
beigelegt wird, daß die Bahn nicht durch die Stadt, sondern ganz
nahe an derselben vorbeigeführt werden soll, so wüßte ich nicht,
warum Offenburg im Gesetz auszulassen wäre5)." Dabei sollte das
harmlose Wörtlein,,über" noch eine Rolle spielen. Bedeutete es soviel
wie „durch"? Oder sollte es nur die mittelbare Nähe ausdrücken?
Nach längerer Debatte präzisierte man dieses „über" als „so nahe als
möglich" und schien damit wohl das Richtige getroffen zu haben.

Im Kommissionsbericht über den Artikel 1 des Gesetzentwurfes
hatte Abg. Staatsrat Karl Hoffmann (1796 bis 1865) geschrieben:
„In Beziehung auf die Berührung von Offenburg wurde der
Wunsch geäußert, daß die Bahn näher, als das Projekt andeutet, da-
hingeführt werden möchte, und von Seiten der Regierungskommission
wurde dies auf eine genauere Untersuchung ausgesetzt6)." Danach
scheint das ursprüngliche Projekt die Eisenbahn nicht unmittelbar

3) a. a. O., S. 266.
') a. a. O., S. 256.

5) a. a. O., S. 258.

6) Korrunissionsbericht des Abgeordneten Hoffmann, Beilage Nr. 1 zum Protokoll der Sitzung vom
5. März 1838, S. 64.

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