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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 98
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Auch während und nach dem Eisenbahnbau 1838/1844 hallten die
Bedenken über die gewählte Linienführung in der Stadt allenthalben
wider. In den Gemeinderatssitzungen vom 13. und 16. März 1841
wurde die Lage des Bahnhofes wie folgt beurteilt: „Eine überwiegende
Stimmenmehrheit hat den Wunsch ausgesprochen, daß der Bahnhof
auf die früher von der Hohen Regierung selbst ausersehene Stelle,
nämlich auf die südöstliche Seite der Stadt, erbaut werden
solle, die Minorität (zwei Mitglieder) dagegen stimmte für den von
der Regierung jetzt vorgeschlagenen Plan unten an der Stadt7)."
Wenige Monate danach, am 15. November 1841, wurden mehrere
Bürger beim Bürgermeisteramt vorstellig, weil „dem früher projektierten
Plan zuwider der Eisenbahnhof in weiter Entfernung von
hiesiger Stadt angebracht werden soll, dieses aber für sämtliche Einwohner
den empfindlichsten Nachteil bereiten würde". Sie hielten
es daher „von der höchsten Wichtigkeit, daß diesem bevorstehenden
Übelstande auf immer nur mögliche Weise vorgebeugt und der
gedachte Bahnhof in die Nähe der Stadt, wohin er früher beabsichtigt
war, angelegt werde"7). Nach alledem scheint auch in der Bürgerschaft
eine große Uneinigkeit über die Lage des Bahnhofes geherrscht
zu haben, was den Entscheid der Eisenbahnbaubehörde nichts
weniger als erleichterte.

Unterdes gab es eine langwierige Verhandlung vor dem Bürgermeisteramt
, welche Bäume in den Einschnitten gefällt und wie die
Eigentümer entschädigt werden sollten. Ein Protokoll darüber ist
vom 19. August 1842 datiert. Es heißt darin: „In der Eisenbahnlinie,
Sektion VIII, vom hiesigen Bahnhof bis an den Garten von Dreikönigwirt
Göringer stehen mehrere Bäume; sämtliche die genaue
Absteckung der Eisenbahnrichtung hindernde Bäume müssen entfernt
werden." Man kam überein, „daß die entfernt werdenden Bäume
nach ihrer Art, Stärke und Ertragsfähigkeit gemeinschaftlich aufgenommen
und für jeden Baum diejenige Entschädigung bezahlt
wird, welche durch die Güterexpropriationskommission für einen
Baum von gleicher Qualität ausgemittelt wird, ferner daß das Holz
der Bäume dem Eigentümer verbleibt"7).

Von Seiten der Eisenbahnbaudirektion wurde indes immer wieder
betont, daß die Lage des Bahnhofes „in der Nähe der abgebrannten
Zuckerfabrik" für Offenburg den Vorteil mit sich bringe, „daß die
Einschnitte hinter der Stadt bei weitem nicht so tief gehalten werden
dürfen, als dies bei der früheren Linie hätte geschehen müssen"8).

s) Zweite Geschäftsnachweisung der Großherzoglich-Badischen Verwaltung des Eisenbahnbaues für
die Zeit vom März 1840 bis April 1841, Karlsruhe 1941, Seite 7.

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