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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 136
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Die Burgen und Schlösser Badens. Karlsruhe 1908. — Siefert, Alfred: Die Inschriften der Grabsteine
alter adeliger und bürgerlicher Geschlechter auf dem Friedhof zu Lahr. Lahrer Wochenblatt, Nr. 98
und 99, 1903. — Staudenmeyer: Die adeligen und Patriziergeschlechter von Lahr und Umgebung.
Lahrer Zeitung, 1884, Nr. 83 und 84. — Wingenroth, Max: Die Kunstdenkmäler des Kreises
Offenburg. Tübingen 1908. — Baader, Emil: Der Denkmalshof bei der Stiftskirche. Altvater. Heimatbeilage
der Lahrer Zeitung. Folge 15—24, 1951.

Für Beratung bin ich zu Dank verpflichtet dem Freiburger Genealogen Rudi Keller, für die
Ubersetzung der lateinischen Inschriften Oberstudiendirektor i. R. Dr. H. Steurer, Lahr.

Druckstöcke überließen uns in dankenswerter Weise:

1. Das Landesamt für Denkmalpflege in Karlsruhe für die Abbildungen der Wappen zu Stein Nr. 1,
3, 4 und 11, 23, 8 und 29 und Nr. 9.

2. Der Verlag Moritz Schauenburg in Lahr für die Abbildungen der Wappen zu Stein Nr. 21, 24, 25,
26 und Nr. 14.

Uber Lehenssachen in Friesenheim
um die Wende des vorigen Jahrhunderts

Von Christian S ü 11 e r 1 i n

„Lehn" hängt mit „leihen" zusammen, bedeutet also soviel wie
geliehenes Gut, im Gegensatz zum freien Eigentum, dem Allodium.
Letzteres ist die latinisierte Form des deutschen Alod. Das Lehen
ist das Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine
Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die zugleich zwischen
diesem und dem Berechtigten das Verhältnis gegenseitiger Treue
fordert. Der Eigentümer ist der Lehensherr oder Lehensgeber, der
dominus feudi, der Berechtigte ist der Lehensmann oder Vasall, der
vasallus. Im Jahre 1598 hören wir in Friesenheim von Erblehen des
Klosters Gengenbach, deren Inhaber Claus Gottfried, Hans
Schöderlin und Stynus Ströble sind. Im Jahre 1785 ist das Oberamt
Mahlberg sich nicht im klaren, „ob das zur Lahrer Caplaney gehörige
Burkheimer Guth bei Friesenheim ein Lehen — oder ein
simples Guth seye". 1802 vergibt Louis Maistre, das bevollmächtigte
Mitglied des Ritterlichen Maltheserordens Com-
menthurey St. Johann zum grünen Werth in Straßburg, zum
Fürstlichen Priorat Heitersheim gehörig, von den diesseits des Rheins
zuständigen Gefällen, Zehnten und Gütern dem ehrsamen Michael
Erb, Romans Hansen Sohn, Jakob Erb, Georgen Sohn, Michael Eberle
und Andreas Erb, sämtlich Bürger in Friesenheim, Güter, und zwar
Hausäcker unweit des Dorfes und Feldäcker im Lierbacher Feld, im
Bronnenfeld, im Unteren und Oberen Feld, Beim Wildprets Trog und

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