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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 138
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rechtswidrige Aneignung besonders schwer geahndet. Während
seiner Abwesenheit bewirtschaftet seine (übrigens kranke) Ehefrau
das Feld, aber nicht zur Zufriedenheit des Lehensherrn. Am 22. Juni
1792 schreibt der Abt Placidus dem Oberamt Mahlberg, da es seine
Richtigkeit habe, daß Lorenz Erb „durch peinlich Recht" wegen
eines begangenen Diebstahls verurteilt worden, glaube er, im Falle
zu sein, daß dessen Schupflehen erledigt sei, denn einen Mann als
Schupflehensmeier zu dulden, der sich den Vorwurf begangenen
Diebstahls zu machen hat, diesen neben andern ehrlichen Meiern bei
gelegentlichen Zusammenkünften stehen zu sehen, worüber letztere
sich schämen müßten, sei eine Zumutung, die man von ihm nicht
verlangen könne.

Lorenz Erb ist nicht der Mann, der sich schrecken ließ: Er macht
sich selbst auf den Weg zum Amtmann nach Mahlberg. Nach seiner
Einleitung, daß man ihn, seine Frau und seine Kinder ums Brot
bringen wolle, obwohl in früheren Verträgen nichts davon stehe,
daß ein Meier wegen eines Fehltritts gleich des ganzen Lehens verlustig
gehe, fährt er fort, er sei persönlich in Schuttern gewesen, um
die Gesinnung des Abts zu erforschen. Dieser habe ihn nicht nur
ohne die geringsten Vorwürfe wegen seines Vergehens empfangen,
sondern ihm die Versicherung gegeben, ihm sein Lehen, „solange er
nicht vergantet worden", zu lassen. Als er dann zum Lehensessen
der Meier sich im Kloster einstellte, seinen Beutel mit der Gült in
der Tasche und „den gehäuften Sester Waizen" unter dem Arm (als
Gegenleistung für die Mahlzeit), habe ihn der Secretarius des Klosters
an der Türschwelle empfangen mit den Worten, er nehme kein Geld
von ihm, er solle mit seinem Sester wieder nach Friesenheim ziehen,
ein „durch Zuchthaus beschimpfter" Mann könne dem Konvent von
Ehrenmännern nicht anwohnen. So habe er es nicht wagen wollen,
seufzt unser armer Erb, sich bei der Mahlzeit der Meier einzufinden,
um sich nicht Beschimpfungen durch die ehrenfesten Teilnehmer
auszusetzen. Es liegt dann ein Schreiben vom 4. April 1798 vor, in
dem der Abt sich damit einverstanden erklärt, daß der vom Oberamt
vorgeschlagene Joseph Roth von Friesenheim als Kurator des Stift-
Schutterischen Schupflehens, das bis dahin Lorenz Erb innehatte,
„ihm durchaus angenehm und er auch mit allen von Roth übernommenen
Pflichten einverstanden sei". Am 25. Februar 1807 wird
Lorenz Erb vom Schultheißen Ludwig Zipf bestätigt, daß, solange er
Wittiber ist, er „ehrlich und fromm wie ein rechtschaffener Bürger
sich aufgeführt". Er sei mit Rücksicht darauf zur Begleitung des
Reichspostwagens auserwählt worden. Erb macht daraufhin Eingaben

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