Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 168
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0168
man gemeinhin zum Zehnten gerechnet hatte; außerdem sollte der
Graf den Pfarrhof in gutem Bau und Wesen halten und den schadhaften
Turm über dem Chor der Scherzheimer Kirche, „der dann zerspalten
", erneuern lassen. Infolge dieser übermäßigen Forderungen
lehnte Hanau ab. Da gutwillig eine Einigung nicht erzielt werden
konnte, gedachte der Lichtenauer Schaffner Hans Zoller, den Weg
der Gewalt zu beschreiten, um Abt und Konvent das Patronat zu
verleiden™). Auf sein Betreiben erhob das ganze Gericht unter Anführung
der hinlänglich bekannten Mißstände lebhafte Klage wider
die Kollatoren mit der Bitte um gnädige Abhilfe:

„Dann wir zu etlichen jaren gar kein pfarrer gehapt oder wo uns gleich durch
gedachte collatores priester gegeben worden, seind sie gantz untaugenlich und
also geschaffen gewesen, daß wir von denen der gepür nach nit haben versehen
werden mögen. Wie sie dann itzund auch einen verordnet haben, der uns als ein
pfarher und Seelsorger leren und mit den sacramenten versehen solte. So ist
aber derselb gotlicher geschrieft unerfaren und seines wesens
halb zu versehung solcher pfarren gantz untauglich, zudem gar selten anheimsch
zu finden, also wan krankhe leut des hochwürdigen sacraments begeren oder kin-
der zu taufen haben, kann inen niemants bekhomen."

Ein zweites Schriftstück charakterisiert diesen zweifelhaften Geistlichen: Anstatt
er predige, lese er aus einem Briefe vor, als wenn es
„ein merlin sag" wäre! Einheimische und Fremde, selbst des Abts eigene
Diener, alle, die ihn hörten, sprächen, was sie mit diesem Pfarrer anfangen wollten
(Dat. auf den heiligen Pfingsttag 1544. Lichtenau, Konv. 9).

Wie mag die Bildung dieser Prädikanten manchmal im argen gelegen
haben, auch wenn wir diese Schriftstücke als bestellte Arbeit
bewerten20). Ein gräfliches Handschreiben, Dat. Mittwoch nach Pfingsten
, an Abt Johannes schloß mit der Aufforderung: Er wolle der
Billigkeit gemäß als ein christlicher Prälat, den der Graf zur Förderung
des Evangeliums geneigt wisse, seinen Untertanen einen andern
rechtschaffenen, gelehrten Priester, der sie mit christlicher
Lehre und den Sakramenten gebührend versehe, geben und sie darin
unklaghaft machen. Im Falle solches nicht geschehe und weitere
Klage an ihn gelangen sollte, müßte er den Seinen einen tauglichen

") Verärgert schrieb der Schaffner, Mittwoch nach Exaudi, dem Grafen: ..Er soll die pfarren mit eim
gelerten prießter oder pfarrhern versehen, oder aber der zehen werdt im deß ortz nit gefolgt werden,
alß dan kunt aber kein pfaff mer dasein. Aber ich acht, der münch weidt sich einß andern bedenckhen,
dan ich im so vill drang will anthun, daß er noch fro sein würt, daß er E.G. den
zehent on diß ardickel zustellen würt" (Scherzheim, Konvolut, 3).

*•) Aus dem Begleitschreiben des Schaffners: ,,E. G. schick ich himitt deren von Lichtenaw Supli-
cation. Wie dan E.G. mir vor dißer zeit haben schreiben lassen, hab ich seither stetigst an
inen getrieben, biß sie gemacht ist worden, so kan sie danach von inen mit herüber geferdigt
werden. Waß dan E. G. dem apt nun weiter deß zehenten halp schreiben wollten, mögen jr gnaden bej
Zeiten don, dan eß nun an der zeit, und so der E. G. zugestelt, müst sich E. G. auch mit roß und wagen
den zehent inzufüren, versehen. Datum zinstag noch pfingsten 44" (Lichtenau, Konvolut, 9). — Nach
dem Wortlaut dieser Schriften hätte Schwarzach diesen Geistlichen eingesetzt und den Zehnten bezogen
— im Widerspruch zu Abt Martins Zeugnis 1554!

168


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0168