http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0189
in
dort einen kleineren Grundbesitz, den sie erst in mühseliger Arbeit
urbar machen mußten. Auf diese Weise wurde auch unserm alten
Eichenwald das Urteil gesprochen.
Die höchste Erhebung unseres ehemaligen Eichenwaldhanges trägt
den verdächtigen Namen „Hochstät t". Die Gemarkungsgrenze
zwischen Langenbrand und Gausbach führt dort vorbei. Geschichtliche
Hinweise auf diesen Namen wurden bis jetzt noch nicht gefunden
. Nur eine verschwommene, kaum kontrollierbare Sage will
etwas von Hinrichtungen wissen. Immerhin weist dieser Ort einige
189
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1953/0189