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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
33. Heft.1953
Seite: 206
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hälterin, die ihnen aus der Stube entgegenkam, im Beisein des Pfarrers Oberle
und des Vikars Seitz ausgehändigt. Das Schüssele behielt der Bub in den Händen.
Da es niemand von ihm verlangte, nahm er es mit heim, wo er atemlos dem Vater
berichtete.

Der Obervogt, dem es, verständlicherweise, auf den Goldfund, indes doch auch
auf die Fundumstände ankam, wies den Flößer Mayer an, er solle am folgenden
Morgen mit seinem Buben in der Kanzlei erscheinen. Dahin ließ er auch „das Mädle
Magdalena Fuxschwanzin" kommen, „nebst des Feldwaibels Söhnle Joseph Schmid,
das jenen im Arbeiten, auch wie das Gold aus dem Geschirrle herausgesprungen,
zugesehen". Er vernahm die Kinder „separatim" — die Aussagen stimmten überein.
Eine kleine Ergänzung ergab sich: „Nach kurzem Anstand" hatte die Haushälterin
die beiden Kinder beim Weggehen zurückgerufen und jedem auf Weisung des
Pfarrers drei Batzen geschenkt.

Der Obervogt bemühte sich, den Pfarrer sofort zu treffen. Es glückte ihm aber
erst am Nachmittag. Oberle erklärte ihm, „daß der Schatz in 46 Dukaten bestehe,
die der Jahrzahl und Umschrift nach über fünfhundert Jahr alt sein mögen, mit
dem Beisatz, das — weilen der Ruf gleich ergangen, daß vorersagte Kinder ein
Schatz von viertausend Gulden gefunden und ihme behändigt hätten, er aber keine
prätension daran zu machen habe, noch gedenke — habe er gleich seinem decano
berichtet". Er warte nun auf dessen Weisung.

Mit dieser, wenngleich vorläufigen, Lösung erklärte sich der Obervogt keineswegs
einverstanden. Er war, wie er in seiner Darstellung des Ablaufs an die
Regierung in Donaueschingen ausdrücklich betont, „der ohnmaßgeblichsten Meinung
", daß dem Fürsten „als Territorialherrn, auch patrono und collatori über
diesen durch die von ihm verordnete Arbeit gefundenen Schatz die Disposition
allein zukomme".

Zur Klärung der Fundumstände verlangte die Regierung, nachdem bereits Verhandlungen
mit dem Geistlichen hin- und hergegangen waren, die Feststellung am
Fundort selbst, „ob die Dukaten in- oder außerhalb des Kirchhofes und auf einem
gefreiten oder ungefreiten Ort gefunden worden seien". Es ergab sich, daß sie
„außerhalb des Kirchhofs und, wie solches auch der darzugekommene Maurermeister
gewiesen, unter dem Türgewänd, welches in dem Mäuerle, so den Hof
oder die Holzlege zwischen dem Kirchhof und dem Pfarrhaus beschlossen und den
Hof von der Allmendgassen abgesonderet, sonsten aber nichts zu tragen gehabt
hat, waren und somit acht Schuhe weit von dem gefreiten Kirchhof, doch hinein-
wärts gegen der Holzlege gelegen seien".

Die Erhebungen wurden nicht angestellt, etwa weil man sich Gedanken darüber
machte, wer hier Gold versteckt habe, wann und warum das Schüsselchen an den
ungewöhnlichen Ort gekommen sei — die Tatsache wurde hingenommen, ohne daß
sie Aktenspuren hinterlassen hätte —, sondern zur Klärung der Eigentumsfrage.
Allem nach konnte schließlich keinem Zweifel unterliegen, daß das Eigentumsrecht
Fürstenberg zustand.

Die Regierung wies die Wolfacher Obervogtei an, „von jeder besonderen Sorte
und Schlag, wann derer mehrere seind, ersagter Dukaten ein Stück an uns anhero
zu schicken". Die Anordnung verrät, daß die Dukaten jetzt in Donaueschingen als
Münzfund bewertet wurden. Dem materiellen Wert trug man zeitgenössischer
Anschauung entsprechend dahin Rechnung, daß die „uralten" Dukaten den im Kurs
befindlichen gleichgesetzt wurden. Die eine Hälfte des Umrechnungsbetrages in
Gulden sprach die Regierung großzügig den beiden Findern zu, die andere der
Kirche in Wolfach. Der Vikar Seitz erhielt „vor die vor die Seel des depositori
gelesene hl. Meß 30 Kreuzer". Drei Wochen später kam in Wolfach die Anweisung
ein, die übrigen Stücke an die Regierung „abzuführen". Ihr weiteres Schicksal
verschweigen uns leider die Akten.

J. L. Wohleb.

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