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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 22
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und Waldulmer Bürger noch nicht geschlagen. Sie appellierten am
6. September 1749 an den Kaiserlichen Reichshof rat in Wien, und
nicht ohne Erfolg. Noch im Spätjahr traf eine Verfügung des
Kaiserlichen Hofes ein, daß die Arbeiten am Freistetter Kanal bis
zum Eintreffen einer weiteren kaiserlichen Entschließung einzustellen
seien. An den Markgrafen schrieb die Kaiserin Maria Theresia, daß
ihr so viel widersprechende Angaben gemacht worden seien und sie
zunächst neue Erkundigungen einziehen wolle. Verbittert wendet
sich Kückh an den Markgrafen mit der Bitte um Unterstützung. Er
zählt die Verluste auf, die der Gesellschaft durch dieses Verbot entstehen
, da bereits 26 000 Klafter Brennholz und eine Menge Bauholz
auf den Abtransport warten. Auch gibt er den Grund an, warum es
zu diesem Verbot kam: „weil einige rebellische Bauern aus Renchen
und Achern, welche nebst der ganzen Gemeinde uns schadlos zu
halten nicht in der Lage sind, schändlich erdichtete Lügen aufgebracht
und an den Hof in Wien zu berichten sich unterfangen
haben". Nach einer Hofratskonferenz im Mai 1750 erhielt der Feldmarschall
-Lieutenant Graf von Harrsch den Auftrag, einen Augenschein
im Maiwald vorzunehmen und zu berichten, ob sich die Ausgaben
für den Kanal lohnen und durch die Flößerei kein Holzmangel
in der Ortenau eintrete. Am 18. Juli übersandte er seinen Bericht,
daß der Kanalbau nur Vorteile bringe und keine Schädigung der
Ortenauer Bevölkerung verursache. Schon am 25. Juli übergibt
Franz Michael Schlecht als bevollmächtigter Abgeordneter der Gemeinden
Renchen, Ulm und Waldulm in Wien ein Schreiben und
klagt an, auf welche Weise Exzellenz von Harrsch die Untersuchung
vorgenommen habe. „Harrsch begab sich von Kehl über Renchen,
ohne sich daselbst aufzuhalten, nach Freystätt in des Kückhen Haus,
allwo er unter Ablösung der Böller und Katzenköpfen mit großem
Jubel einlogieret und mit prächtigem Soupe tractieret worden. Den
andern Tag hat er und zwar N. B. vor Einnehmung des Augenscheins
durch Herrn Amtmann Abegg auf der Acherer Bruck ein Mandat
verlesen lassen, vermöge wessen der Kanal gemacht, das Holz ge-
flößet und bei Kaiserlich-Königlicher Straf sich niemand im mindesten
darwider opponieren solle. Worauf dann aus Straßburg einige
Kutschen voll Herren angekommen, welche Ihne Herrn General
komplimentiert und endlich den Augenschein mit ihm vorgenommen
haben. Bei dessen Vornehmung aber hat sich hochermelter Herr
General nur die Franzosen, die Fischer und andere Kückhische
Creaturen, deren eine Menge war, angehört, die Waldgenossen aber
weder sehen noch hören wollen, sondern ihnen öffentlich und mit

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