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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 23
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heller Stimme gesagt: Die Sach findet sich änderst, und euer Stabhalter
hat halt zu Wien lauter Lügen vorgebracht." Doch dieses Mal
sollte Kückh die Oberhand behalten, denn das kaiserliche Verbot,
den Kanalbau fortzusetzen, wurde unterm 9. und 10. August 1750
aufgehoben.

Noch bevor diese Bekanntmachung eingetroffen war, setzte die
Floßkommission den Vogt Straub in Kenntnis, daß man die Erlaubnis
zum Flößen gegeben habe, obwohl dies im Juli gegen den Vertrag
verstoße; es sei nämlich das hochaufgeschichtete Brennholz in den
Bach gestürzt. Der Beginn der Flößerei erregte die Gemüter der
Maiwaldgenossen so sehr, daß sie in ihren Gemeinden Sturm litten,
sich zusammenscharten und mit Äxten, Hacken und Schaufeln in
den Maiwald zogen, wo sie das Floß arretierten, einen Teil des
Kanals einwarfen, die Rechen zerschlugen und ein Magazin mit
Handwerkszeug und Geschirr in Asche legten. Auch in der folgenden
Nacht wollten sie ihr Zerstörungswerk fortsetzen; allein die
Arbeiter und Bediensteten der Kompagnie waren diesmal zur Stelle
und verteidigten ihr Werk. Die Gesellschaft wandte sich an den
Vize-Kommandanten von Kehl um militärische Unterstützung. Dieser
stellte 100 Mann zur Verfügung, unter deren Schutz das Zugeworfene
wieder geöffnet, die zerhauenen Rechen ausgebessert und die Überreste
des Floßes nach Freistett gebracht wurden. Kückh erstattete
Anzeige wegen Sachbeschädigung und fand dieses Mal rasche Hilfe.
Schon am 2. August wurden die beklagten Gemeinden mit 400 Mann
österreichischer Truppen belegt. Die Gemeindekassen wurden mit
Strafen bis 3000 Gulden und Einzelpersonen mit solchen bis 100 Talern
herangezogen. Zur Untersuchung wurde der Kaiserliche Notar
Wolbert aus Freiburg hergebeten. Er besah sich die Schäden und
stellte Verhöre an. Der Streitwert war auf 125000 Gulden festgesetzt.
Die bischöflichen Untertanen suchten sich mit den verschiedensten
Motiven zu rechtfertigen. Sie wiesen darauf hin, daß mit diesem
Kanal alles Holz ins Ausland befördert würde, so daß sie es pfundweise
kaufen müßten; ihre Wälder würden ruiniert, die ausländischen
dagegen gespart. Auch vaterländische Gesichtspunkte wurden
ins Feld geführt: Im Kriegsfall könnte mit dem Kanal die untere
Ortenau von der oberen getrennt und durch den Feind eine große
Überschwemmung hervorgerufen werden. Sogar wäre möglich, auf
dem Kanal eine schwere französische Artillerie gar leicht bis an das
Württembergische und von hier tief ins Reich zu bringen. Aber diese
Argumente konnten nicht überzeugen. Der Kanal wurde vollendet
und die Untertanen angehalten, jegliche Tätlichkeiten bei schwerer

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