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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 25
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Strafe zu unterlassen. 1753 war der Kanal in einer Länge von 7 km
fertiggestellt. Seit 1748 hatte man hierfür die stattliche Summe von
74 934 Gulden verausgabt. Doch faßte man am 15. März 1753 in
Wien den Entschluß, daß, um jeglichem in dieser Angelegenheit
interessierten Teil die Justiz angedeihen zu lassen, Kückh und der
Kompagnie auf drei Jahre die Flötzung des erkauften Holzes gestattet
, nach solcher Zeit aber erwähnten Kanal und alle zur Beförderung
dieser Flötzung gemachten Gebäue auf ihre Kosten innerhalb sechs
Monaten geschleift werden sollen. Hierdurch sah Kückh sein kostspieliges
Werk vereitelt; er soll in seiner Verzweiflung den Tod im
Rhein gesucht haben. Am 30. April 1754 schied er aus dem Leben.
Die Kompagnie setzte den Holzhandel fort und konnte in den folgenden
Jahren einige Tausend Klafter Holz abflößen. Unterm 31. Mai
1756 wurde der Betrieb des Kanals durch den Maiwald untersagt.
Ein Teil desselben wurde alsbald zugeschüttet, während der bei
Freistett noch heute zu erkennen ist.

Die Geschäfte für die Gesellschaft führte nun Direktor Andreas
Divoux. Er bemühte sich, daß im Lenderswald möglichst viel Holz
geschlagen und an die Acher gebracht wurde. In Seebach wurden
einige Einwohner vertraglich zum Schlittern und Riesen des Holzes
angestellt. 1758 wurde erreicht, daß das Holz für die restlichen
13 Jahre des Vertrages auf der A c h e r geflößt werden durfte. In
einem ausführlichen Schreiben gebot Maria Theresia

„allen und jeden unserer nachgesetzten geist- und weltlichen Obrigkeiten und
Untertanen, was Würden, Standes oder Wesens sie seien, absonderlich aber
sämmentlichen Inwohnern unserer Landvogtey Ortenau, daß sie die gütigst erwähnte
Lenderswaldische Compagnie bei diesem derselben auf 15 Jahre erteilten
Holzflößungsprivilegio allerdings ruhig und ungestört bleiben lassen, daran durchaus
nicht hindern und beschweren, auch das niemand anderen zu thun zu gestatten
, in keiner Weise noch Wege als Lieb einem jeden seye, unsere schwer
Ungnad und Straf zu vermeiden."

Doch auch jetzt ging die Flößerei nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten
. Vor allem klagt Divoux bei jedem Floß über umfangreiche
Diebstähle. Es kam auch vor, daß Aufseher am Bach mit Steinen beworfen
und selbst an den Haaren gepackt wurden. Er bittet deshalb
um Verhängung schwerer Strafen und um die Erlaubnis, die Wächter
mit Flinten und kleinstem Schrot versehen zu dürfen, um ,,sich im
Notfalle gegen verwegene Holzdiebe zu verteidigen, als auch ihnen
auf Bedürfen in die Beine schießen zu dürfen". Im Jahre 1760 klagt
er darüber, daß die Holzfäller ihren Akkord nicht eingehalten und
den Schnee nicht zum Riesen ausgenutzt hätten, so daß statt
4000 Klafter nur 1300 zum Flößen bereit lägen. Nach jedem Floß

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