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Kompetenzkonflikte und Grenzstreitigkeiten
rings um Ettenheim
Von Joh. B.Ferdinand
Fassen wir die Jahre etwa 1650 bis 1750 ins Auge, so herrschte
damals territorial und geographisch um Ettenheim eine bunte Welt.
Wenden wir unseren Blick zunächst nach Norden, so stoßen wir
auf das ritterschaftliche Dorf A 11 d o r f. Der südliche Teil, geschieden
durch den Schmiebach, unterstand der Lehensherrlichkeit des
Fürstbistums Straßburg, die Hälfte des nördlichen Teils ging zu
Lehen von Baden-Baden, Herrschaft Mahlberg, die andere Hälfte
von Nassau, Herrschaft Lahr. Viele Jahre hindurch waren die Herren
von Endingen Lehensinhaber von Altdorf. Nachdem diese 1652 ausgestorben
waren, waren Nachfolger die Herren von Gail, von Reich
und von Auffenberg, bis 1783/87 Freiherr Johann von Türckheim
sämtliche Lehensanteile erwarb. — Von Altdorf ist es nicht sehr
weit nach Mahlberg, einst zur Herrschaft Lahr-Mahlberg gehörig
, in die sich seit dem 15. Jahrhundert die Herren von Nassau
und die Markgrafen von Baden, später Baden-Baden, teilten, an die
die ungeteilte Hälfte zunächst verpfändet, dann verkauft wurde.
1629 fand eine Realteilung derart statt, daß der Markgraf von Baden-
Baden Mahlberg mit Zubehör erhielt. Seither bestand in Mahlberg
ein baden-badisches Amt. — Jenseits des „Mahlberger Bucks" liegt
das freundliche Dorf Kippenheim, seit 1629 zur Herrschaft
Mahlberg gehörig. — Wandert man von Kippenheim weiter nach
Norden, so kommt man nach dem schon zur nassauischen Herrschaft
Lahr gehörigen Dorfe Mietersheim (vor 1629 Herrschaft Lahr-
Mahlberg).—
Südlich von Ettenheim, jenseits des noch zu ihm eingemeindeten
Dörfleins Ettenheimweiler, findet man die Orte Broggingen und
Tutschfelden, im sogenannten Heckenland, beide zu Baden-
Durlach, Herrschaft Hochberg (Emmendingen) zugehörig, daher auch
heute noch ganz evangelisch. — Von Broggingen nach Bleich-
heim, dem Ort an der Bleich, der Grenze zwischen Ortenau und
Breisgau, ist es nur ein Katzensprung, aber doch in einen anderen
Herrschaftsbereich; denn Bleichheim ist ritterschaftlich (von Kagen-
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