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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 46
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0046
1852 ein Bergpredigt und Segnung der Kinder. Eine nochmalige Darstellung
des göttlichen Kinderfreundes befindet sich heute in der
Benediktinerkirche zu Villingen, bis 1909 im dortigen Münster.
Weitere Werke enthalten die Gotteshäuser in Hundsheim, Kenzingen,
Neudenau, Pfullendorf, St. Blasien u. a.

Aus dem Jahre 1842 liegt wieder ein Aktenstück im Windschläger
Gemeindearchiv, wonach Dürr mit der Lieferung von zwei Altarbildern
für die Seitenaltäre der hiesigen Kirche beauftragt wurde,
welche ,,die Mutter Gottes mit dem Kinde und den hl. Kirchenpatron
Pankrazius" zum Gegenstand haben und deren Kosten in Höhe von
500.— fl. zur Hälfte der Heiligenfonds und zur anderen die Gemeinde-
kasse übernehmen sollten. Das Großherzogliche Oberamt Offenburg,
dem der Beschluß der Gemeinde vom 12. November 1842 zur staatlichen
Genehmigung vorgelegt wurde, antwortete darauf unterm
18. Oktober 1843 folgendes: ,,Die Anschaffung zweier Altarbilder in
die Kirche zu Windschläg betr. hat man dem Stiftungsvorstand zu
bemerken, daß nach den über die beyden vorgelegten Skizzen erhaltenen
Beurtheilungen dieselben in der Zeichnung allerdings etwas
mangelhaft sind und mehrfältiger Verbesserungen bedürfen; indessen
dürfte doch etwas Gutes zu erwarten seyn, da sie unter Aufsicht
von Künstlern in der Akademie gefertigt werden, deren Interesse es
ist, daß nur etwas Gutes und Gelungenes abgegeben werde. Ist
daher der Stiftungsvorstand damit einverstanden, daß dieselben bestellt
werden, so sieht man seiner Erklärung und Bestimmung des
Preises entgegen, um das Weitere zu besorgen. Die mitgetheilten
Bemerkungen über das Maas schließen wir wieder zurück an."
gez. Kern. Die Antwort der Gemeinde vom 29. Oktober 1843 lautete:
„Obschon die erhaltene Beurtheilung der vorgelegten Skizzen uns
etwas unangenehm berührt, so wollen doch auch wir die Erwartung
theilen, daß unter Aufsicht von Künstlern in der Akademie zu
München besagte Bilder kunstgerecht und dem religiösen Sinn entsprechend
ausgeführt werden . . . Auch glauben wir, mit dieser, ob-
schon etwas niedrigen Summe (500.— fl.), die Bemühungen des
Künstlers nicht zu verkümmern, da ja auf jedem Gemälde, die ohnedies
nicht groß werden, außer dem Jesuskindlein nur eine Figur angebracht
werden darf und dann der junge Künstler auch etwas auf
seine Ehre nehmen wird, da wir ihm durch Übertragung dieser Arbeit
gleichsam die erste Bahn zur Verfertigung größerer Gemälde
öffnen.. .". über den weiteren Verlauf der Sache schweigen sich
die Unterlagen aus. Merkwürdig erscheint, daß tatsächlich die bestellten
Gemälde zu beiden Seiten des Portals im Innern der Kirche

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