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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 90
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die Abtei bei Söllingen und oberhalb Vallator eine Fähre, die mit
nicht mehr als acht oder neun Personen besetzt werden durfte. So
war das Bild gerade der Stollhofener Mark ein ungemein vielseitiges
. Die großen, volksreichen Markberedungen fanden statt,
wann der Schwarzacher Abt zu Stollhofen „unter der Tanne saß"351).

Als 1493 die heimgesuchte Abtei die Gerichtsbarkeit über Amt und
Kirchspiel Stollhofen an Baden-Baden verkaufte, blieb die Bannherrlichkeit
über die Wälder der Abtei ausdrücklich vorbehalten.
Den Kirchspielsgenossen verblieb wie von alters her das Recht der
Beholzung, des Weidgangs und des Eckers, und sie sollten auch
weiterhin vom Abt das Bauholz „mit hangender Hand" erbitten. Die
Hagens- und Jagensgerechtigkeit stand dem Markgrafen zu. Damit
war jene Verwirrung gekommen, die auch zum Ende dieser Markgenossenschaft
führen mußte.

An den Grenzen des Schwarzacher Territoriums ragten die ältesten
mittelbadischen Waldmarken herein. So behielt Vimbuch seinen
Anteil an den Genossenschaftsrechten der Steinbacher Mark,
auch als daselbst um 1250 von Schwarzach ein eigenes Kirchspiel
errichtet wurde. Die Steinbacher Mark umfaßte den Bergwald vom
Fremersberg über die Bergrücken des Bühler Tales bis zu Herren-
wies sowie in der Ebene das Ehelat oder Elet (olina vg. Fluß), hier
die deutliche Spur vom Kinzig-Murg-Graben, ein Landstrich zu beiden
Seiten des Sandbaches von Bühl bis Sinzheim, ehedem mit Wald
und Weide. Beides, Bergwald und Elet, war Gemeingut der Kirchspiele
Sinzheim, Steinbach, Bühl und Vimbuch. Die Oberbannherrlichkeit
hatte der Magistrat des einst so bedeutenden Steinbach352).

Oberweier, Balzhofen und Oberbruch gehörten ursprünglich zum
Kirchspiel Ottersweier. Trotz der Neuordnung im 13. Jahrhundert
, wodurch die drei Orte Filialen von Vimbuch wurden, blieben
sie als „zugewandte Orte" holz- und weideberechtigt im Otters-
weierer Kirchspielgut; dieses, von der Sasbacher Mark abgetrennt,
hieß auch Windecker Genossenschaftswald und bestand aus einem
großen Bergwald und dem sogenannten Hägenich, einem Almendwald
zwischen Ottersweier und Balzhofen. Der Bannherr war der
Herr von Windeck, der alljährlich im August oder September zu
Ottersweier das Waldgericht hielt353).

Zur alten Sasbacher Mark, die auch die Großweierer hieß,
weil daselbst die Bannherren hausten, gehörte Zell; nach einem Sas-

351) Gall. Wagner, Chronicon Sdiwarzac. II.

1S!) Reinfried, Stadt- und Pfarrgemeinde Bühl, Fr. Diöz.-Arch. XI.
353) Reinfried, Das Pfarrectorat Ottersweier, Fr. Diöz.-Arch. XV.

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