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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 105
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Lande am Oberrhein unter einem mit der Landschaft verbundenen
Adelshause zu einem alemannischen „Staate" brach damit ab, bevor
dieZähringer die Landeshoheit erreicht hatten. Alle Anstrengungen
halfen nun dem Privaterben des zähringischen Besitzes im Schwarzwalde
, dem Grafen Egino von Urach-Freiburg, nichts. Das Zähringererbe
konnte nicht zusammengehalten werden"). Kaiser Friedrich II.
hatte sofort nach Herzog Bertholds Tod zugegriffen und für das
Reich weite Teile des Zähringererbes als erledigte Reichslehen beansprucht
, um von den staufischen Positionen im Elsaß1') eine eigene
Besitzbrücke nach dem ostschwäbischen Hausbesitz der Staufer um
Eßlingen — Gmünd — Hohenstaufen1") zu schlagen. Gerade das
Kinzigtal mußte in dieser staufischen Konzeption besonders wichtig
werden. Schon 1218 hat der Stauferkaiser seine Herrschaft bis nach
St. Georgen und Villingen hinauf ausgedehnt17), die ganze Kinzigstraße
und damit auch die Burg Ortenberg war nun in kaiserlicher
Hand. Die formelle Belehnung Friedrichs II. mit dem Bamberger
Hochstiftsbesitz in der Ortenau und damit auch dem Grund und
Boden, auf dem die Burg Ortenberg stand, wurde allerdings erst 1225
vollzogen1"), doch in Wirklichkeit ist Ortenberg seit 1218 ununterbrochen
staufischer Stützpunkt. Die von den Zähringern hier angesetzte
Dienstmannschaft geht nun in der Reichsministerialität auf.
Als Verwaltungsmittelpunkt und Hochgerichtsstätte des unmittelbar
königlichen Besitzes in der Ortenau gewinnt nun die Reichsburg
Ortenberg neue und übergreifende Bedeutung. Ganz klar sind diese
Verhältnisse für die Jahre nach 1230 bezeugt. Vogt Reinbold mit
seinen Söhnen, von denen einer Walther genannt wird, sind die
ersten namentlich bekannten Burgmannen auf dem „Castrum" Ortenberg
, die sich von nun an bis ins 15. Jahrhundert verfolgen lassen
werden19). 1212 nennt das Reichssteuerverzeichnis Ortenberg als
Mittelpunkt eines eigenen staufischen Steuerbezirkes2"). Für die Burg
Ortenberg bedeuten diese Jahrzehnte nach 1218 stolze Zugehörig-

") H. Büttner, Egino von Urach - Freiburg, der Erbe der Zähringer, Ahnherr des Hauses
Fürstenberg (Veröffentlichung aus dem Fürstl.-Fürstenbergisehen Archiv. 6/1939).
1&) A. Meister, Die Hohenstaufen im Elsaß. Diss. phil. Straßburg 1890.

") H. Heuermann, Die Hausmachtpolitik der Staufer von Herzog Friedrich I. bis König
Konrad DU. (1079—1152). Diss. phil. Berlin 1939.

") H. Büttner, Egino v. Urach - Freiburg. S. 12 f. — Eine eingehende Behandlung des staufischen
Wirkens in der Ortenau behalte ich einer Sonderstudie vor.

18 Monumenta Boica. Bd. XXX, f. S. 132 ff. nr. 672. — RI. V. nr. 1576.

'») Acta Gengenbacensia, hrsg. A. S c h u 1 t e in ZGO. NF. 4/1889. S. 90 ff., 102, 104, 106, 112, 114. —
H. Niese, Die Verwaltung des Reichsgutes im 13. Jahrhundert. 1905. S. 156, 278 f. — M. K r e b s ,
Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau. (Ortenau 16/1929 S. 101.) — K. Bosl , Die Reichsministerialität
der Salier und Staufer. I. 1950. S. 216 f. — E. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des
Schwarzwaldes. I. S. 212 f.

") MG. Const. Hf. S. 2 ff. — H. N i e s e , a. a. O. S. 111, 194.

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