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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 134
(PDF, 56 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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Weittingen, Pörstingen, Eygenweiler, Remmingsheimb, Frommenhausen, Mühl am
Negger, Vollmaringen."

Der vierte Band umfaßt auf 306 Seiten die „Abschriften der Gengenbacher
Schaffney Briefschafften. Index: Gengenbach und Strobach, Bermerspach und
Müngerbach, Reichenbach und Ohlspach, Orttenberg, Offonburg, Grießheimb,
Waltersweyer, Hoffweyer, Niederschopfen, Suntzweyer, Harmerspach, Welschensteinach
, Haaßlach".

In den Jahren 1745 bis 1751 wurden, anläßlich einer Witticher Archivrenovation,
sämtliche Schaffneiurkunden und -briefe von Ivonne Melsch, unter Mithilfe des
Hausmeisters Franz Michael Billet, und von Joseph Haaß in Wolfach kopiert und
in vorliegende vier Bände zusammengefaßt. Der Oberndorfer Notar Ignatius
Josephus Tröndlin hat sämtliche Abschriften auf ihren wahrheitsgetreuen Wortlaut
überprüft und eine jede mit seinem Signet versehen.

Nachstehende Arbeit behandelt die Gengenbacher Schaffnei, welche
die in der Ortenau zerstreut liegenden Klostergüter betreute. Die anderen Witticher
Schaffneien sind einer späteren Arbeit vorbehalten. Der Gesamtarbeit geschieht
dadurch keinerlei Eintrag, da jede Schaffnei ein für sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebiet
umfaßte.

Schon die oberflächliche Durchsicht der vier Bände ergab, daß dieselben bedeutsame
Aufschlüsse für die Orts-, Flur-, Familien- und Sippenforschung
enthalten, insbesondere für das 14. und 15. Jahrhundert, also gerade
für eine Zeit, in welche die üblichen Quellen nicht mehr hineinreichen oder
oft versagen. Aus diesem Grunde wurde die Bearbeitung der Briefschaften der
Witticher Schaffneien unternommen. Es soll damit den obengenannten Forschungszweigen
eine neue, bisher unbekannte Quelle erschlossen werden, die den heimatkundlichen
Forschern urkundliches Material in Form eines Nachschlagewerkes an
Hand gibt. Die Originalurkunden der Witticher Schaffneien befinden sich in dem
fürstlich-fürstenbergischen Archiv in Donaueschingen.

Um der Arbeit den Wert eines Urkundenwerkes zu geben, wurden die einzelnen
Briefe in Regestform bearbeitet. Ihre Wort- und Satzstellung, ihre Form
und ihr Inhalt wurden so vollkommen gewahrt. Alles Wesentliche ist in diesen
Auszügen enthalten, und nur die oft umständliche, weitschweifende und einen Begriff
oft vielfach umschreibende Ausdrucksweise der mittelalterlichen Rechtssprache
ist gemieden, um die Regesten lesbarer zu gestalten. Lediglich die Urkunde
A/l Gengenbach ist in ihrem vollen Wortlaut als Beispiel wiedergegeben.

Sämtliche Urkundenabschriften sind in deutscher Sprache gehalten. Nur A/2,
B/2 und 1/1 sind lateinisch geschrieben. Sie wurden von Oberstudiendirektor Eugen
Wasmer, Überlingen, in das Deutsche übersetzt und dann wie die andern Urkunden
behandelt.

In der Zusammenstellung ist die Originaleinteilung beibehalten worden. Die
Urkunden sind den einzelnen Gemeinden unter den Buchstaben A bis N zugeteilt
und zeitlich mit Ziffern numeriert. Diese Numerierung enthält teilweise Lücken;
es mögen im Laufe der Jahrhunderte eine Anzahl von Briefen verlorengegangen
sein, oder sie wurden ausgeschieden.

Die „Witticher Vidimirte Abschriften der Schaffney Gengenbach Beschehen
1746" hat folgenden Index:

Gengenbach und Strobach .
Bermerspach und Müngerbach
Reichenbach und Ohlspach

Orttenberg.....

Offonburg.....

Grießheimb.....

Waltersweyer ....

Lit: A Fol. 1 (Nr. 1— 9).

Lit: B Fol. 31 (Nr. 1—10).

Lit: C Fol. 73 (Nr. 1— 7).

Lit: D Fol. 99 (Nr. 1—23).

Lit: E Fol. 159 (Nr. 1— 5).

Lit: F Fol. 171 (Nr. 1—10).

Lit: G Fol. 187 (Nr. 2— 4).

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