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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 141
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0141
Heiligen Reichs Statt Gengenbach am andern Theil von wegen Zoll,
Steür, Schätzung, und was darin Berührt Spenn, Irrung, und Mißverstandt Erhalten,
also, das Ehren gedachte Statt Gengenbach Vermög dero Habenden Kayser-
lichen Freyheiten und Herkhommen Ermelt Closter mit Steür und Schätzung von
den Gütern in ihrer Jurisdiction und obrigkeit gelegen, darzu waß zu Waßer und
Lanndt für geführt den Zoll davon abzufordern und zu nehmen befuegt. Hingegen
Ehgemelt Closter Wittichen in Craft seiner von Römischen Kaysern und Königen
wohl hergebrachten Freyheiten Unnd Privilegien der Zoll, unnd dann eines Uralten
Unversehrten de Anno 1358 aufgerichten Vertrag Donation, und deren von
Gengenbach selbs gegeben, auch der domahls gewesten Oberhandt Connfir-
mierten Befreyungs und Begnädigungs Brief, der Steür, Schätzung, und anderen
auflagen und Beschwerden frey und Entlaßen zu seyn Vermaint, . . . Auf dieh-
mütiges ansuchen und Pitten Jetziger FrawAbbtißin und Convent zu Wittichen .. .
deß wohlgebohrnen Herrn Herrn Albrechten Graven zu Fürstenberg,
Heiligenberg und Werdenberg . . . als Ihren und Berüehrts Ihrs Gottshaus weltlichen
obern Schutz, Schirm Herrn und Castenvogts, ober Ambtleuth und Rath,
die Edlen . . . Herren Johann B r a n n t z Ober Ambtmann der Herrschaft Kint-
zinger Thals, Unnd Melchior J ho n e r der Rechten Doctor so sich der Sachen
angenohmen. Auch Ehrengedachte von Gengenbach unser Ihrem Mittel, die Edlen
Ehren Vösten ... Junckher Eberhardt Holdermann von Holderstein
Schultheißen, Herrn Philliphs Schützen Stattschrei-
b e r n , unnd V äl t i n Hoiimann beide des Raths zu Gengenbach, zu freünd-
licher Nachbarlicher Mündlicher ersprachung Tractation und Vergleichung den
letzten Tag Juny 1587 gehn Steinach zu Ihnen zu ordnen vermögen Lassen .. .
Welche nach genügsamer erwegung . . . solcher Strittigkeiten .. . dahin gemittelt,
geschloßen und verabschidet, daß Ehrnbesagte Gottshaus Wittichen bei seiner
Zollsbelreyung so vil desselben wein, Früchten und anderer wahren, so zu dessen
Haußgebrauch alleinig kommen und geführt betrüft und nit weiters gelassen werden
, und dann fürohin, für Steür und Schätzung von Ihrer Schaffney Behausung
Beden Matten im Bermerspach und Bintzmatten. So dann den Reben
und Trotten auch im Bermerspach, Alß von den güetern es in gengenbachi-
schen gebüth unnd obrigkeit ligen hat 1 S & Straßburger Loco Recognitionis . . .
Unweigerlich Jährlichs uff Martini Abrichten, geben und bezahlen lassen. . . . Da
sy aber künftiger Zeit mehr güter in der gengenbachischen obrigkeit kaufen, oder
in andere weg wie das beschehen möchte an sich bringen würden, die solten sy
der Billichkeit nach, wie andere gengenbachische Burger auch Thun müessen und
sollen versteüren .. . Also begeb es sich über Kurtz oder Lang, daß in Vil berührtem
Closter Enderung für genohmen, es aus seinem jetzig wesen kommen
weder Abbtisin Priorin oder Convent frawen mehr daselbst sein noch zu bequemer
Zeit widumb erhalten werden, so solt als dann dise Bewilligung kraftlos, Todt
und ab sein. . . . Zwen gleichlautende Vertragsbrief verförtigt mit oft wohl ge-
dachts Herrn Herrn Allbrechten Graven zu Fürstenberg usw.,
auch Abbtißin Priorin und Convent des Klosters Wittichen. / unnd gemeiner Statt
Gengenbach angebohrnen und gewohnlich anhangenden Innsiglen. . . . den Zehenden
Monaths Tag Marti . .. 1588."

Al9 Gengenbach 1646, August 4.

Das Kloster Wittichen, vertreten durch seinen Schaffner Georg Andreas, verkauft
an Hanß Jacob Schreiber, Bürger und Küfer zu Gengenbach, sein Haus
neben dem Wirtshaus zur „Sonne".

Extract Gengenbach. Contracten Protocols den 12. May 1699.

„Georg Andreas alß Schaffner Ihr. frawen Abbtißin Barbara unndt
ihren Convents des Closters wittichen ist hier Dato in der Cantzley erschienen,

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