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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 159
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In Zell brachte die „Reise des Grafen Magga" einst viel Heiterkeit.
Vom ,,Magga-Lied" seien ebenfalls die Eingangsstrophen angeführt:

„In Zell, da war ein Hafners-Bua,
Dem ließ der Hochmut alles zua.
Hurra, hurra, hurra
Und alles singt hurra!

Er reist als Graf wohl in die Welt,
Es fehlt ihm nicht an Taschengeld.
Hurra usw."

Der Graf Magga aber hat in den folgenden Jahren die Zeller Fastnachtsspiele
selbst verfaßt, einstudiert und die erste Rolle darin gespielt
. Er hat mit Vorliebe Stoffe aus der englischen Geschichte zu
Fastnachtsspielen entnommen und Shakespearesche Dramen für Zeller
Zwecke umgearbeitet (B 29 f.).

In Wolfach wird die Fastnacht mit dem ,,W ohlauf" eingeleitet,
der am Fastnachtsmontag ausgerufen wird.

„Narren-Väter und -Söhne sammelten sich in den buntesten Kostümen
beim unteren Tor, versehen mit allerlei Instrumenten, als
Trommeln, Hörnern, Pfeifen, Hafendeckeln, Wasserkübeln u. a.

Die Musikanten gruppierten sich um einen Mann in weißem Hemd
und weißer Zipfelkappe, der von andern getragen wurde. Es war
dies der Herold des ,Wohlauf'."

Unter Musik setzte sich der Zug in Bewegung durchs Städtle und
Vorstädtle. An verschiedenen Hauptpunkten wurde gehalten; die
Instrumente schwiegen, und der Mann mit der Zipfelkappe rief:

Wohlauf im Namen des Herrn Entechrist,
Der Narrentag vorhanden ist.
Der Tag fängt an zu leuchten
Dem Narren, wie dem G'scheiten,
Der Narrentag, der nie versag';
Wünsch' allen Narren einen guten Tag!

Mit dem Wohlauf ward die Narrenfreiheit eingeleitet. Am Dienstag
gaben dann die Wolfacher irgendein großes Stück, ein Ritterspiel
mit Turnier oder, mit Vorliebe, den „Munderkinger Landsturm"
(W 298 f.).

Am Bodensee, besonders in der Hagnauer Gegend, kamen die
Landleute zu ihren „Maskenbällen" zusammen, spielten Ritterstücke
und zogen in Narrenzügen von Haus zu Haus (Sch III 53).

Ausführlich berichtet Hansjakob über die Entstehung und den
Verlauf der Stockacher Fastnacht, über den Verlauf des Narrengerichts
(siehe ST 447 f.).

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