Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 198
(PDF, 56 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0198
anderthalb Jeüch Acker im Schlatthof bei dem Langacker, einem Jeüch Acker
und einer Matten, die Kirchmatten genannt, einem Jeüch Acker am Schleifebühl,
einem Jeüch Acker in der Schwarzenmatten.

Nachzeig- oder Feldachtfrüchte waren zu geben von einem Jeüch und mehr
Ackerland im Krumm- oder Brennacker, im Lohr, an der Riedgassen, am Berg. —
Kapaunenabgabe konnte durch Geld abgelöst werden. Auch aus unbebauten Gütern
waren Zinsen und Gülten zu geben, so von einem Acker im Lysen am Buhloch.
Aus jedem Haus stand dem Pfarrherrn jährlich auf Michaelis ein Junghuhn zu,
genannt Rauchhuhn oder Gartenhuhn. —

Bei der Gültabgabe von einem Grundstück sind immer mehrere Pächter beteiligt
. So haben z. B. von zwei Jeüch Acker am Berg Hans Mutschler lA Jeüch,
Jakob Ochsner % Jeüch, Moritz Messerschmied Y< Jeüch, Christian Held
1 lA Sester, Anna Maria Schatzin 1 % Sester inne. — Bei der Angabe der Lage
des Grundstückes steht oft der Ausdruck landab, landauf und gegen Rhein,
gegen Wald. —

Nach dem Register der karitativen Hilfe vom Jahr 1508 hatte der Pfarrer von
Bleichheim jährlich \AY> Schilling zu bezahlen, während die Nordweiler Tochterkapelle
davon befreit war, da sie kein Einkommen hatte. —

Das Patronatsrecht verlieh Herzog Karl Alexander von Württemberg
laut Lehensbrief vom 10. April 1736 dem Freiherrn Josef Anton von Kageneck
und seinen männlichen Erben.

Kirchenbau 1825/26

Ursprünglich sollte die alte Kirche vergrößert werden, doch kam man davon ab,
da das vergrößerte Langhaus nur für 450 Seelen berechnet war, der Ort aber
658 Einwohner zählte und der beibehaltene Chor zur Breite des Langhauses ein
Mißverhältnis darstellen würde. Man entschloß sich deshalb zum Bau einer
neuen Kirche, zumal die alte Kirche total ruinös und keiner Reparatur mehr
fähig war. Doch sollte sie nicht mehr auf dem alten Platz, sondern näher am
Dorf erbaut werden, der Turm sollte von Grund auf gemauert und zugleich als
Eingangsportal benutzt werden, wobei sich die Gemeinde Bleichheim verbindlich
machte, die dadurch entstehenden größeren Kosten für sich allein zu übernehmen.
Die Baukosten betrugen nach einem Überschlag des Kreisbaumeisters Christoph
Arnold 10147 Gulden 32 Kreuzer; Arnold hatte auch den Bauplan angefertigt.
Den Bau übernahmen um 8960 Gulden Werkmeister Brüchle aus Riegel und
Maurermeister Sebastian Kühnle jung aus Kenzingen. Von diesen 8960 Gulden
könnten 500 Gulden abgezogen werden aus den Materialien der alten Kirche und
1990 Gulden von der Gemeinde für den fundamentierten Turm; mithin bleiben
6470 Gulden.

Über die Baupflicht gibt der sogenannte Kenzinger Abschied vom 19. November
1578 Auskunft, wonach Ihro Fürstl. Durchlaucht zu Österreich als halber
Zehntnießer Vi, der Herzog von Württemberg im Namen des Gotteshauses Alpirs-
bach als des anderen Teils Zehntnießer Vi und die Untertanen zu Bleichheim und

198


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1954/0198