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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
34. Heft.1954
Seite: 199
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Nord weil % mit der gebührenden Fron zu entrichten hatten. Im Jahre 1729
beläuft sich der Bauüberschlag der Reparation der Kirche, die 54 Schuh in der
Länge und 22 Schuh in der Breite mißt, auf 787 Gulden 5 Kreuzer, wovon
Württemberg, der Baron von Kagenedk und die beiden Gemeinden Bleichheim
und Nordweil je % = 262 Gulden 21 Kreuzer 4 Heller zu leisten hatten. Bei
dem Neubau der Kirche 1825/26 hatten demnach die Kosten zu je % zu tragen die
Domäne, die Grundherrschaft und die Gemeinden Bleichheim und Nordweil.
Dieses meinte, es sei zu arm, als daß es einen Kostenbeitrag leisten könnte,
es wolle um Unterstützung aus der Amtskasse zum Kirchenbau nachsuchen.
Schließlich wurde Nordweil der Beitragspflicht entbunden, Bleichheim mußte den
ganzen dritten Teil des Bauschillings bezahlen.

Was die Fronpflicht der Gemeinde Nordweil angeht, so verweigerte sie
diese und verweigerte sie weiterhin hartnäckig. Nordweil habe seit 1760 eine
eigene Kirche und könne nicht glauben, daß die Gemeinde bei der Renovation
vom Jahre 1743 Fronlasten bezahlt habe. Sollte es aber Beihilfe leisten müssen,
so wäre die neue Kirche in die Mitte zwischen die beiden Gemeinden zu bauen
und die Nordweiler Kirche auf dem Berg könnte eingehen. Immerhin hatte Nordweil
zweimal 15 Wagen Bruchsteine von Kirnhalden auf den Bauplatz gebracht
und 24 Viertel Kalk aus der Nordweiler Ziegelhütte dorthin gefahren; dieser
Kalk war von 50 Frönern auf dem Bauplatz gelöscht worden, alles aber „wohltätigkeitsweise
". Bleichheim wird nun selbst die Mauersteine von Kirnhalden
holen, Nordweil hat dann nur noch Sand und Kalk herbeizuschaffen. Nordweil
hält dem entgegen, sein Viehstand sei gering und ärmlich, manche Pferde und
Ochsen könnten beinahe nicht mehr gehen. Das Dorf wies am 26. April 1826
13 Pferde und 43 meist junge Ochsen auf. Nach diesem langen Hin und Her
erachtete man schließlich den Rekurs der Gemeinde für begründet und verfügte,
sie sei von der Frondienstleistung so lange freizuhalten, bis nachgewiesen werden
könne, daß sie sich schon früher derselben unterzogen habe. Nordweil solle die
geleisteten Fronden als freundnachbarliche und wohltätige Leistungen betrachten,
wofür eine Vergütung nicht stattfinde.

Unterm 19. Juni 1826 berichtete Ch. Arnold (1779—1844), Stukkator Jodok
Friedrich Wilhelm (1797—1843), den er nur empfehlen könne, sei erbötig,
Hochaltar, Kanzel und Taufstein um die Summe von 1150 Gulden nach den
Zeichnungen von Arnold solid und meistermäßig herzustellen, er sei auch bereit,
die Seitenaltäre für 1050 Gulden anzufertigen. Die Kosten für Hochaltar, Kanzel
und Taufstein hatten zu je % Domäne, Grundherrschaft, Bleichheim und Nordweil
zu tragen, während die Bezahlung der Seitenaltäre die Grundherrschaft und
Bleichheim allein anging. In demselben Schreiben teilte Arnold mit, daß der Bau
der Kirche so weit vorangerückt sei, daß sie im Spätjahr bezogen werden könne.
Am 18. Februar 1827 konnte die Kirche durch den Bischöflichen Kommissar Biechele
in Freiburg eingesegnet werden.

In Verbindung mit den Auseinandersetzungen über die Fronpflicht erfahren
wir, daß seit 1760 abwechselnder Gottesdienst stattfand, indem an dem einen
Sonntag die Nordweiler in die Kirche von Bleichheim und am anderen Sonntag

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