Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
36. Heft.1956
Seite: 87
(PDF, 67 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0089
Kirchenordnung sind vorhanden, dies alles braucht der Pfarrer in den Kirchen
von Broggingen und Tutschfelden und muß sie von einem Ort zum anderen tragen.
Die Kirchenbücher beginnen 1653, allerdings mit einer Lücke von 1699 bis 1707.
Visitationsberichte liegen auch von den Jahren 1796—1802 vor. Schulkinder
waren es jeweils 86, 82, 84, 79, 78, 77 in jeweils vier Klassen, in der Industrie-

Dragonerbrunnen

zu Broggingen
Aufn.: K A. Stitedele

schule nahmen 1801 48 und 1802 54 Personen am Unterricht teil, die Nachtschule
zählte 1801 16 und 1802 15 Knaben.

Unterm 25. Juli 1680 erfahren wir von den Einnahmen des Pfarrers von Broggingen
, er hat für Versehung von Tutschfelden zu genießen den halben Frucht-
und Weinzehnten zu Tutschfelden, von jedem Haus ein Huhn, den Hanf- und
Flachszehnten und den Heuzehnten in Garten und auf Dorfmatten, wegen Wagen-
stadt den halben Kleinzehnten daselbst, Brogginger und Tutschfelder Gült, bestehend
in Geld, Korn, Haber und Kappen (Kapaunen). Unterm 13. Juli 1632
hatte Pfarrer Faber bereits um den Kleinzehnten zu Tutschfelden gebeten, da
selbigen der „Pfaff" zu Wagenstadt nicht verlangte, oder ihm statt dessen die
40 fl., die man nach des Pfaffen Aussage solchem geben wollte, in Gnaden an-
gedeihen zu lassen. Für seine Mühe (pro laboribus) in Tutschfelden und Wagenstadt
in den Jahren 1650, 1651 und 1652 sollte der Pfarrer von Broggingen den
dritten Teil der Zehntfrüchte in Tutschfelden erhalten. Unterm 3. August 1657
wurde verfügt, der Prädikant von Broggingen habe auf sechs Jahre zu bekommen
für Versehung von Tutschfelden daselbst den halben, nach Wagenstadt gehörigen

87


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0089