http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1956/0097
Rathaus und Kirche von Wagenstadt
Aufn.: K. A. Slaedele
Fruchtzehnte im Euer der beiden Orte in zwei Jahren 2 Viertel, im dritten Jahr
nichts; von jedem Bürger zu Tutschfelden 1 Huhn; Rüben-, Kraut- und Zwiebelzehnten
in beiden Dörfern; Obstzehnten in Wagenstadt, 4 Haufen Reben im Tal,
1 % Jauchert Acker daselbst, ein halb Jeuch Acker im Brechtal, ein Baumgarten
beim Weiher und einer an der Straße, ein Halbteil Matten auf der Breite, ein
Zweitel bei den Hasenlöchern, die Nuß und das Heu auf dem Buchhof und in
der Zehntscheuer 100 Wellen.
Die Beschwerde wegen der Enge des Friedhof s in Wagenstadt wurde auf
eine ganz einfache Art erledigt. Eine am 6. Juli 1748 verstorbene Frau wurde
gegen den Einspruch des Pfarrers Meerwein von Broggingen auf dem Kirchhof
zu Tutschfelden beerdigt. Im Jahre 1749 wurden drei Kinder, die innerhalb acht
Tagen gestorben waren, da die Bleich nicht passierbar war, in Tutschfelden begraben
. Am 26. April 1752 erfolgte der Bescheid der Hof- und Kirchenräte, es
sei besser getan, wenn die Tutschfelder ihre Toten auf ihrem eigenen Kirchhof
beisetzen.
Im Schwedenkrieg hatten Kirche und Pfarrhaus zu Wagenstadt schwer
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