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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 35
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verkauft, am 22. März erfolgte der Verkauf von 8 Schweinen, am 27. April von
3 anderen Rappen, 1 Farren und 5 Kühen, nachdem am 22. April 1803 das Kloster
von den Insassen verlassen worden war.

Doch zuvor war noch manches zu erledigen. So wurde von der Äbtissin eine
Liste der Armen eingereicht, die jeden Monat 4 Mäßle Mehl und einen Laib Brot
erhielten, auch die Amtskellerei Ersingen soll eine solche Liste anlegen. Auch wird
eine Liste von Personen zu Rastatt und Karlsruhe verlangt, die Almosen bekamen
. Alsdann überreichte die Äbtissin ein Verzeichnis, was an Frucht dem
Kapuzinerkonvent zu Baden, dem Kapuzinerhospitium zu Karlsruhe und den
Franziskanern zu Rastatt und Ettlingen abgegeben wurde, sowie den Kapuzinern
zu Baden für den Gottesdienst im Kloster und in den Pfarreien Völkersbach und
Burbach, ferner ein Verzeichnis der Gratialien, die von der Amtskellerei Ersingen
jährlich verabfolgt wurden. Endlich erfolgte durch Pater Zacharias ein Verzeichnis
der Anniversarien, die in der Kirche gestiftet waren.

An Geld war nichts vorhanden, die Kapitalien waren aufgezehrt, der größte
Teil des Silbers wurde 1796 geplündert, der Rest bis auf weniges wurde veräußert
, um den Haushalt und die Kriegskosten zu bestreiten. Ihrem Konsulenten
in Mannheim schuldete die Äbtissin 7000 fl. Sie weigerte sich im übrigen, auf
bestimmte Fragen eine Antwort zu erteilen, da sie von der Verwaltung des
Klostervermögens vor dem 1. Dezember 1802 nach dem Reichsdeputationsschluß
keine Rechenschaft schuldig sei. Dagegen wurde geltend gemacht, vermöge der
Serenissimo über das Gotteshaus zugestandenen Kastenvogteirechte dürfte von
den Schätzen, Gütern und Gefällen ohne sein Wissen und seine Einwilligung nichts
veräußert oder verpfändet werden, daher sei er ermächtigt, über den Aktiv- und
Passivzustand des Klostervermögens, über Einnahmen und Ausgaben genaue Auskunft
zu verlangen. Wenn die Äbtissin keine bestimmte Antwort auf die vorgelegten
Fragen abgebe, habe sie es sich selbst beizumessen, daß sie in ihrer Pension
darunter leide. Die Äbtissin erklärte dazu, sie sei nie schuldig gewesen, bei
Veräußerungen den kastenvogteilichen Konsens einzuholen, sondern nur den des
Bischofs, ja die Klage des Markgrafen wegen veräußerten Pfarrzehnten zu Bilfingen
sei vom Reichskammergericht zurückgewiesen und das Kloster von aller Konsenseinholung
freigesprochen worden.

Am 6. Juni 1803 erfolgte die Versteigerung der noch vorhandenen Mobilien
und Früchte. Es hatten sich viele Kauflustige eingefunden, die alle mit dem über
dem Anschlag verkauften Gegenstand namentlich aufgeführt werden. Der Erlös
erbrachte 4708 fl. 50)4 kr., er ergab sich aus dem Verkauf von Bettwerk, Leinwand
und Getüch, Zinngeschirr, Küchengeschirr, Fayence und Porzellan, Spiegeln
und Gemälden, gemeinem Hausrat, Faß und Bandgeschirr, Küferei- und Schmiedgeschirr
, Gußeisen, Fuhr- und Bauerngeschirr, Früchten (Gerste, Korn, Welschkorn
, Haber, Dinkel, Weizen). Der Verkauf des lebenden Inventars hatte 2366 fl.
und von Heu, öhmd und Stroh 656 fl. erbracht.

Generallandesarchiv, Abt. 88/859 und 860.



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