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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 71
(PDF, 59 MB)
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sich nicht sonderlich um die klösterlichen Hoheitsrechte kümmerten, sondern nahmen
, wo etwas zu holen war.

Nach der Lehensordnung des Mittelalters begaben sich kleinere Herren in den
Schutz der Mächtigeren. So sah sich auch das Schwarzacher Kloster in seiner
Machtlosigkeit nach einem starken Beschützer um und wählte die Herren von
Windeck zu Schirmvögten. Diese wiederum waren Vasallen der Herren von Eberstein
, so daß also die letzteren auch Anteil hatten an der Schirmvogtei über das
Kloster und sein Gebiet. So kommt es, daß die Ebersteiner in alter Zeit in Stollhofen
ein Schloß besaßen. Es war eine ansehnliche Wasserburg, auf der Ostseite
des Dorfes im Viereck erbaut, mit Wall und Graben umgeben und mit einem
Turm bewehrt. Die starken Grundmauern und die gewaltigen Kellergewölbe sind
jetzt noch erhalten. Auf ihnen steht heute das Herrn Dorsner gehörige Anwesen.
Die Ökonomiegebäude sind an den östlichen und nördlichen Teil der alten Umfassungsmauer
angeschlossen. An die Ebersteiner erinnert noch ein in die Mauer
eingefügter Stein mit dem ebersteinischen Wappen (Eber und Rose). Bewohnt war
das Schloß nicht von den Ebersteinern selber, sondern von jener alten Adelsfamilie
, die das Schultheißenamt besaß und die den Ebersteinern zum Lehensdienste
verpflichtet war. Die Namen verschiedener Glieder dieses Adelsgeschlechtes
sind in alten Urkunden erhalten geblieben. Als Siegel führten die Herren von
Stollhofen zwei gekreuzte Angelhaken, später einen Angelhaken in gerandetem
Schild. Allmählich treten die Ebersteiner an Bedeutung zurück, und in den Urkunden
ist nur noch von den Windeckern die Rede. Im Jahre 1309 verkaufte
Eberlin von Windeck verschiedene vogteiliche Rechte über Stollhofen an das
markgräfliche Haus Baden, um sich aus drückender Geldverlegenheit zu helfen.
Auch die Burg wurde damals verkauft. Sie erscheint in der Folge als badisches
Lehen im Besitze verschiedener Adelsfamilien, so der Herren von Geroldseck, von
Fleckenstein, von Digesheim, von Bach, von Röder. An diese Zeiten erinnert ein
Wappenstein, der einen springenden Löwen zeigt (wahrscheinlich das gerolds-
ecksche Wappen). 1493 ging auch die Schultheißerei Stollhofen mit den Filialgemeinden
Söllingen und Hügelsheim an Baden über. Man kann von da ab
Stollhofen als vollständiges markgräfliches Besitztum ansehen. Dem Abt von
Schwarzach verblieb nur das Recht, die Pfarrei Stollhofen zu besetzen. Als markgräfliches
Besitztum nahm Stollhofen einen großen Aufschwung. Es wurde zur
Amtsstadt erhoben, der die Dörfer „Solingen, Hügelsheim, Uffensheim, Santwiler,
Talhunden (im Elsaß) und die fünf Dörfer im Ryet" unterstellt waren. Diese
fünf Dörfer im Ried (Gegend zwischen Rastatt und Rhein) waren Ottersdorf,
Plittersdorf, Wintersdorf, Tunhusen und Muffenheim; die zwei letzteren existieren
nicht mehr. 1511 erschien ein Amtslagerbuch, das dem neuen Amte seine Rechtsordnung
gab. Der Amtsvorstand hieß Obervogt und wohnte im Schloß. Dem
16. Jahrhundert gehören zwei noch vorhandene Wappensteine mit dem badisch-
sponheimischen Wappen an; wahrscheinlich hausten Glieder der badisch-spon-
heimischen Familie als Vögte damals im Schloß.

Nach den aus dem 17. Jahrhundert stammenden Stadtplänen war Stollhofen
ehedem halb so groß wie heute. Es zählte gegen 500 Einwohner. Ein Teil der-

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