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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
37. Heft.1957
Seite: 105
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1957/0107
Heute ist Kippenheimweiler eine von Kippenheim unabhängige Gemeinde.
Beim Studium der Akten beider Ortschaften kann man in der Zeit von 1690
bis 1805 in den Gesuchen an die Landesherren und an das Oberamt immer und
immer wieder von dem Wunsch der Weilerter nach Trennung von Kippenheim
hören; es läßt sich jedoch kein Schriftstück finden, in dem diese offiziell ausgesprochen
wird. Am 4. Januar 1805 — damit schließen die Akten — kam es zum
letzten Vergleich, wobei das Oberamtsprotokoll vom 16. März 1788 und der
daraus entworfene Vergleich zugrunde gelegt, bei mehreren Paragraphen aber
noch einige Zusätze beigefügt wurden.

Unter Weglassung der gleichlautenden Teile seien die Zusätze angeführt.

zu 1 . .. Die Abgeordneten von Kippenheim verlangten zwar, daß noch den hierobigen
Worten „im oberen und unteren Genossenwald" noch beizufügen wäre „mit
Ausschluß des sogenannten Schambachwaldes', der besonders abgesteint sei und
zwischen dem herrschaftlichen und oberen Genossenwald liege. Die Abgeordneten
der Gemeinde Weilert wollen aber in die Ausnahme des Schambachwaldes nicht
einwilligen, weil sie glauben, er gehöre mit zum oberen Genossenwald, wohin sie
ebenfalls den ihnen daran gebührenden Anteil ansprechen können. Sie behalten
sich demnach ihre zu haben glaubende Rechte in Rücksicht nicht besagten Schambachwaldes
hier vor, um sie besonders geltend zu machen, wodurch aber der gegenwärtige
Vergleich nicht aufgehalten werden soll.

zu 3. ... Die Gemeindegüter werden von beiden Teilen folgendermaßen angegeben-

a) Die Gemeindegüter am sogenannten langen Weg vom Dorf Weilert an bis an
einen genossenschaftlichen Acker am unteren Wald.

b) Ein Stück gemeines Feld im unteren langen Acker.

c) Ein gemeines Stück Feld am sogenannten Eichholzweg.

d) Ein Stück Ackerland im Kirchenfeld.

e) Ein Stück Acker am Kirchenweg her.

f) Ein Stück Matte an der großen Matte.

g) Ein Stück Matte im Otterbächle.

h) Ein Stück Matte im dicken Saitele.

i) Eine Matte nächst dem Dorf an der Wüstmatte.

k) Ebenso eine Matte im Weilerter See beiderseits des Wegs.
1) Der sogenannte Hirtengarten.

zu 4. ... Die Abgeordneten von Kippenheim verlangen zwar, daß hier noch beigesetzt
werde „jedoch die Freymatte, den Gugger und den Schambachswald ausgenommen
", die Abgeordneten von Weilert äußern aber, sie ließen sich in Rücksicht
der Freymatte und des Guggers die Ausnahme gefallen, wegen des Schambachswaldes
aber beziehen sie sich auf die Erklärung zu § 1.

zu 7. . . . Auch der Gugger soll allein und ausschließlich der Gemeinde Kippenheim
zustehen und von der Gemeinde Weilert kein Anspruch daran mehr gemacht werden.

Kippenheim und Weilert, den 4. Jenner 1805.

Quellen: Generallandesarchiv Karlsruhe, Kippenheim, Spezialakten.

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