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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 22
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jährlich als Erblehen verliehen. Scherlin wendet sich in Eingaben an
den Herzog Christoph von Württemberg, den Markgrafen Philibert
von Baden und den neuen Abt Philipp und bittet, ihn wieder in den
Besitz seiner ehemaligen Bestände zu setzen, wobei er erklärt, es sei
ihm Unrecht geschehen und er habe das Gut in schönem Stand gehalten
und sei seinen Verpflichtungen getreulich nachgekommen.
Nach langem Hin und Her soll Scherlin nach dem Schreiben vom
23. Juli 1562 den Kleinen Hof wieder bekommen, die herzogliche Regierung
bedeutete ihm aber, er müsse einen höheren Erbzins entrichten
, als in dem Erblehenbrief des Hans Kamm stehe, da er ja
immer in seinen Schreiben bemerkt habe, Abt Jeorius habe von
seinem Vetter zu wenig verlangt. Aus dem Schreiben des Sohnes des
Gilg Scherlin vom 24. September 1580 ist zu entnehmen, daß Scherlin
den Hof tatsächlich wieder erhalten hatte; der Sohn bewirbt sich
nämlich um diesen, da er durch den Tod seines Vaters heimgefallen
sei, der große Kosten mit dem Hof gehabt habe.

Hans Kamm und Hans Klein teilten sich in den Besitz der 18
Mannsmahdwiesen, indem jeder 9 Mannsmahd erhielt. Nach Kleins
Tod fiel das Lehen an seine beiden Kinder, Pantaleon, Licentiaten
des Rechts und Syndicus des Stifts zu Straßburg, und Barbara, Hausfrau
des Mathern Kamm. Pantaleon stirbt, ohne Kinder zu hinterlassen
, und setzt seine Witwe Martha als Universalerbin ein, die den
Lesemeister beim kaiserlichen Kammergericht in Speyer Ulrich Well
heiratet, der den Zins für die Wiesen einnimmt. Aus der Ehe des
Mathern Kamm und der Barbara stammen drei Kinder: Hans, Barbara,
verheiratet mit Heinrich Stübicher, Bürger zu Rastatt, und eine zweite
Tochter, verheiratet mit einem Veitin Kuon von Otigheim. Als diese
von dem Vorhandensein eines Erblehensbriefs erfahren, forderte sie
den Lesemeister Ulrich Well auf, ihnen die Wiesen abzutreten, da
sie als Blutsverwandte die einzig berechtigten Erben seien. Weil
aber Well und seine Hausfrau von den Wiesenstücken nicht abstehen
und die jährlichen Zinsen davon einziehen, wenden sich Hans Klein,
Heinrich Stübicher und Veitin Kuon an ihren Landesherrn mit der
Bitte, dahin zu wirken, daß die beiden ihr gewaltsames und unbefugtes
Vorgehen einstellen. Nach noch zweimaliger Supplikation
tragen sie den Sachverhalt dem Lehensherrn, dem Herzog von Württemberg
, vor, der seine Procuratoren beauftragt, mit Well zu verhandeln
. Nachdem dieser in seinem Bericht gebeten hat, man möge
die Supplikanten anweisen, ihre vermeintlichen Ansprüche und Forderungen
an den gebührenden Orten anzubringen und den rechtlichen

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