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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 62
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des Kreisdirektoriums, unternehmen mit besseren Unterlagen und einer 1727 gedruckten
historischen Relation. Er erreichte endlich im Jahr 1737 eine weitere
Ermäßigung für den Kreismatrikelbeitrag. Für die wesentlich größeren Reichsabgaben
, um deren Ermäßigung dem Kloster schon wegen des Rückstandes an
Cammer-Zielern von etwa 9000 Gulden besonders viel gelegen war, erfolgte bis
1739 keine Regelung59). Sicher gab es da auch eine Ermäßigung, allein die Angaben
darüber fehlen; auch die angeführten gedruckten Berichte sind leider nicht
mehr aufzufinden.

Trotzdem das Kloster und die meisten seiner Curien von außerklösterlichen,
öffentlichen Lasten frei sein sollten, wurden sie immer wieder durch Quartierforderungen
von Truppen des Schwäbischen Kreises beschwert, ganz abgesehen
von den endlosen Truppendurchzügen mit den zugehörigen Einquartierungen
während der Kriegszeiten. Auf eine diesbezügliche Beschwerde des Klosters im
Jahre 1735 sicherten Fürsten und Stände des Schwäbischen Kreises dem Kloster
Gengenbach künftighin Befreiung von Quartierlasten zu60).

Eine weitere Gruppe von sehr erheblichen, regelmäßigen Abgaben waren die
an den Diözesanbischof, den Bischof von Straßburg. Zunächst mußte jeder neugewählte
Abt vom Bischof als seinem Ordinarius bestätigt und investiert werden.
Für die Bestätigung war eine recht stattliche Taxe zu entrichten (im Jahr 1792
waren es 440 ß Pfennige)81). Außerdem war ein Viertel aller Zehnten nach Straßburg
zu geben als bischöflicher Anteil62). Das war bei dem weiten Bereich der
klösterlichen Zehntherrschaft ein recht bedeutender Posten. Für das Straßburger
Münster wurden in der ganzen Diözese, also auch in der Gengenbacher Klosterherrschaft
, die Sammlungen durchgeführt, von deren Unterstützung sich die Abtei
natürlich nicht gut ausschließen konnte63).

Als Reichsfürst hatte der Bischof von Straßburg auch seine Reichsumlagen zu
leisten. Aber er konnte sie nach dem Umlageverfahren anteilig von den Körperschaften
seines Bistums einziehen, wozu auch die Abtei Gengenbach gehörte. In
diesen Fällen war das Kloster für den gleichen Zweck doppelt besteuert. Gengenbach
ließ nichts unversucht, um gerade diese Doppelbesteuerung loszuwerden.
1620 wurde anscheinend erstmals von Straßburg die Kriegskontribution des Reichs
auch von Gengenbach anteilig verlangt und 1621 eine weitere, obgleich Gengenbach
als unmittelbarer Reichsstand seinerseits seine Steuer unmittelbar ans Reich
zu zahlen hatte. Als alle Vorstellungen nichts halfen, appellierte der Bischof von
Bamberg als Gengenbacher Oberlehensherr, dessen Hilfe Gengenbach angerufen
hatte, am 22. April 1624 an das kaiserliche Kammergericht in Speyer. Über das
Ergebnis war nichts zu ermitteln, vielleicht ist es wegen der Kriegswirren gar nicht
zu einer Entscheidung gekommen. 1664 forderte nämlich Straßburg von neuem
vom Kloster Gengenbach einen Anteil zu den vom Reich bewilligten 100 Römermonaten
. Der bedrängte Abt wandte sich wieder an seinen Oberlehensherrn in
Bamberg und gleichzeitig an die kreisausschreibenden Fürsten des Schwäbischen

») H 229, 645. m) U. vom 14. Dez. 1735, GK 30/61 Gb Stift.

•') s. U. vom 7. Juni 1424 und 23. Juni 1424, GK 30/63 Gb Stift.

K) Nach allgemeinem Kirchenrecht. ») U. vom 28. Jan. 1274, RBiStr II Nr. 1988.

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